Notfallsanitäter
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Notfallsanitäter sind in Österreich für den Rettungsdienst (Notfallrettung) ausgebildete Personen. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Versorgung verletzter oder erkrankter Personen erlernt.
Ihre Aufgabe ist neben den allgemeinen Aufgaben eines Sanitäters (Betreuung des Patienten während des Transportes, Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen) vor allem die Unterstützung des Notarztes.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter baut auf der zum Rettungssanitäter auf und erlaubt dem Notfallsanitäter erweiterte Maßnahmen, wie etwa die Gabe bestimmter Medikamente ("Arzneimittelliste 1") und die Anwendung von Notfallkompetenzen (siehe unten).
Die Bezeichnungen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter bzw. die jeweiligen Ausbildungen sind erst seit 2002 gesetzlich geregelt und staatlich anerkannt.
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[Bearbeiten] Ausbildung
Die Ausbildung baut auf der Ausbildung zum Rettungssanitäter auf. Sie umfasst weitere 480 Stunden und gliedert sich in drei Teile:
- die theoretische Ausbildung im Ausmaß von 160 Stunden,
- ein Krankenhauspraktikum im Ausmaß von 40 Stunden, sowie
- ein 280-stündiges Praktikum in Notarztsystemen (NAW, NEF), von dem bis zu 120 Stunden als Krankenhauspraktikum absolviert werden können.
Der Lehrstoff der Rettungssanitäter-Ausbildung wird vertieft, zusätzliche Inhalte betreffen Einsatztaktik und Arzneimittellehre. Die Ausbildung endet mit einer mündlichen und praktischen Prüfung vor einer Prüfungskommission.
Notfallsanitäter werden üblicherweise von den Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, etc.) ausgebildet. Private Rettungsdienstschulen wie in Deutschland gibt es nicht.
[Bearbeiten] Notfallkompetenzen
Notfallsanitäter können durch zusätzliche Ausbildungen sogenannte Notfallkompetenzen erwerben. Dadurch dürfen sie unter bestimmten Umständen Maßnahmen durchführen, die normalerweise Ärzten vorbehalten sind.
Notfallkompetenzen dürfen angewendet werden, wenn
- das Leben oder die Gesundheit des Patienten unmittelbar gefährdet ist,
- das gleiche Ziel nicht durch weniger eingreifende Maßnahmen erreicht werden kann, und
- ein Arzt verständigt ist, aber noch nicht eingetroffen ist.
Man unterscheidet die allgemeinen Notfallkompetenzen
- Arzneimittellehre: Verabreichung von Medikamenten laut "Arzneimittelliste 2" (Abkürzung NKA = Notfallkompetenz Arzneimittellehre)
- Venenzugang und Infusion: Punktion peripherer Venen und Verabreichung kristalloider Infusionslösungen (Abkürzung NKV = Notfallkompetenz Venenpunktion).
und die besondere Notfallkompetenz
- endotracheale Intubation: Einführen eines Beatmungsschlauches in die Luftröhre ohne Muskelrelaxans (Abkürzung NKI = Notfallkompetenz Intubation)
Die Notfallkompetenzen bauen aufeinander auf, d.h. ein Notfallsanitäter mit der NKI muss bereits NKA und NKV (Erklärungen der Abkürzungen s.o.) besitzen.
Weitere Notfallkompetenzen können durch Verordnung (d. h. ohne Gesetzesänderung) definiert werden.
Häufig wird die Anwendung der Notfallkompetenzen von den jeweiligen Trägerorganisationen des Rettungsdienstes genauer definiert und reglementiert. So ist beispielsweise beim österreichischen Roten Kreuz die Armbeuge als Punktionstelle dem ärztlichen Personal vorbehalten, mit der NKV darf nur der Handrücken und der Unterarm genutzt werden.
[Bearbeiten] Siehe auch:
[Bearbeiten] Literatur
- Christoph Redelsteiner u.a. (Hrsg.): Das Handbuch für Notfall- und Rettungssanitäter. 1. Auflage. Braumüller, Wien 2005, ISBN 3-7003-1467-1