Oberstadtdirektor
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Oberstadtdirektor, in kleineren Städten und Gemeinden auch nur Stadtdirektor oder Gemeindedirektor, in Niedersachsen auch Samtgemeindedirektor, ist die Bezeichnung für den hauptamtlichen Leiter der Stadt- bzw. (Samt-)Gemeindeverwaltung (Chef des Rathauses).
Das Amt gibt es seit dem Auslaufen der Norddeutschen Ratsverfassung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nicht mehr. Bis dahin gab es in deren Städten und Gemeinden noch eine zweigleisige Verwaltungsspitze. Neben dem ehrenamtlichen Oberbürgermeister (bzw. Samtgemeindebürgermeister oder Bürgermeister), welcher Vorsitzender des Rates und Repräsentant der Kommune war, wurde der Oberstadtdirektor (bzw. Stadt- oder (Samt-)Gemeindedirektor) vom Rat für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Seine Aufgabe beschränkte sich auf die Leitung der Verwaltung. Inzwischen wurde das Amt abgeschafft und die Aufgaben dem Oberbürgermeister bzw. (Samtgemeinde-)Bürgermeister übertragen. Dieser ist nunmehr hauptamtlich tätig und vereinigt beide bisherigen Funktionen in der Verwaltung (eingleisige Verwaltungsspitze).
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[Bearbeiten] Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde das Amt des Oberstadtdirektors zwischen 1994 und 1999 Zug um Zug abgeschafft.
[Bearbeiten] Niedersachsen
In Niedersachsen läuft das Amt seit der Einführung der Eingleisigkeit in der Verwaltung durch die neue Niedersächsische Gemeindeordnung aus dem Jahr 1996 aus. Im Amt befindliche Oberstadt-, Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindedirektoren können jedoch bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit bleiben. Ausdrücklich nicht abgeschafft ist das Amt des Gemeindedirektors jedoch in den Mitgliedsgemeinden der niedersächsischen Samtgemeinden. Hier wird der ehrenamtliche Bürgermeister weiterhin vom Rat gewählt. Das Amt des Gemeindedirektors kann dem Samtgemeindebürgermeister oder einem anderen Verwaltungsvertreter der jeweiligen Samtgemeinde übertragen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 1 NGO).
[Bearbeiten] Schleswig-Holstein
Zwischen 1946 und 1950 gab es auch in Schleswig-Holstein einen Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Danach wurde diese Aufgabe dem Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister übertragen und für den bisherigen Oberbürgermeister als Vorsitzender des Rates der neue Titel Stadtpräsident eingeführt.
[Bearbeiten] Andere Bedeutungen
Vom oben beschriebenen Amt des Stadtdirektors ist der Begriff des Stadtdirektors im engeren Sinne zu unterscheiden, den es bis heute in vielen Bundesländern gibt. Hierbei handelt es sich meist um den Leiter einer Abteilung bzw. eines Referats. Daher kann es innerhalb einer Stadt auch mehrere solcher Stadtdirektoren geben. Gelegentlich wird dieser auch Stadtverwaltungsdirektor oder Städtischer Direktor genannt.