Personalkredit
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Mit Personalkredit bezeichnet man einen Kredit oder ein Darlehen, der aufgrund der Bonität des Kreditnehmers vom Darlehensgeber gewährt wird. Im Gegensatz dazu stehen Realkredite, die über Mobilien (Edelmetalle, Handelswaren, Lebensversicherung...) oder Immobilien (Grundschuld, Hypothek) abgesichert sind.
Personalkredite können auch durch Bürgschaften anderer Personen (siehe Ausfallbürgschaft und Selbstschuldnerische Bürgschaft), Abtretung von Forderungen (Zessionskredit), oder Remissen (siehe Diskontkredit) gesichert sein.
Auch Personalkredite können teilweise über Immobilien abgesichert sein, jedoch ist der Beleihungsauslauf dann in der Regel höher als 60 % des Beleihungswertes, während der Beleihungsauslauf bei Realkrediten üblicherweise maximal 60 % des Beleihungswertes ist.