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Diskussion:Professur

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Unsortiertes

"außerordentlicher Professor"? -- Robodoc 13:18, 14. Dez 2003 (CET)

Den Begriff gibt bzw. gab es ja schon - vielleicht sollte man den historischen Wandel der Begriffe noch mal besser herausarbeiten. --Reinhard 14:33, 14. Dez 2003 (CET)

"Professor h.c." Davon habe ich ja noch nie gehört. Wo kann man mehr darüber erfahren? --Anathema 18:39, 28. Feb 2004 (CET)

"Im Fall der Ehrenprofessur und der außerplanmäßigen Professur handelt es sich um einen Titel. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr weiter besteht." Wo kann man das nachlesen? Ich zweifle nämlich daran. --Anathema 19:36, 28. Feb 2004 (CET)

Zweifeln ist immer gut! Guck dir einfach die entsprechenden Hochschulgesetze an. In Bayern gibt es zudem ein Hochschullehrergesetz. Links habe ich ja angegeben (allerdings nicht auf alle Hochschulgesetze, sind aber leicht zu finden). In Bayern habe ich selbst an der Ernennung eines apl. Profs. als Gutachter mitgewirkt. Von daher weiß ich das dort sehr genau. Wenn ich wieder im Büro bin, kann ich mal gucken, ob ich dir die Passus mal abtippe. --maha 01:42, 29. Feb 2004 (CET)
BTW: Selbstverständlich besteht die Berufs- oder Dienstbezeichnung weiter. Sie wird nur mit dem Zusatz "a.D." für außer Dienst bzw. bei Professoren "em." für emeritus versehen. --Anathema 19:37, 28. Feb 2004 (CET)


Richtig mit dem Zusatz a.D. bzw. em. besteht die Berufs-/Dienstbezeichnung weiter. Nach Bremer Hochschulgesetz muss der Zusatz bei Emeritierung bzw. Pensionierung nicht zusätzlich angegeben werden. Dafür darf die Bezeichnung dort keinesfalls bei andersgeartetem Ausscheiden geführt werden. Ich bin z.B. aus eigenem Wunsch ausgeschieden und bin daher kein Bremischer Professor mehr. Wäre ich kein Universitätsprofessor, sondern apl. Professor gewesen, wäre das anders. Übrigens sind pensionierte Professoren keine Emeriti (sondern Professoren a.D.), weil die Emeritierung eine besondere, von der Pensionierung abweichende Rechtsform darstellt (die nur noch für Altprofs gilt). --maha 01:42, 29. Feb 2004 (CET)

Professor h.c. und Honorarprofessor gibt es auch an der FH. Sollte man das nicht verschieben? Blag 16:39, 14. Jul 2004 (CEST)

Habe ich das richtig verstanden ? Wer einmal Professor war (als Beruf) darf das Prof. vor dem Namen später unter Umständen nicht mehr tragen, wenn er meinetwegen Freiberufler wird ? Observer 05:29, 1. Nov 2004 (CET)

Je nach Hochschule und Bundesland verschieden. Nach ca. 6 Jahren als Prof. und anschliessendem Ausscheiden und/ oder Übergang in die Privatwirtschaft etc. kann auf Antrag die Fortführung der Bezeichnung 'Professor' stattgegeben werden. Aber kein Automatismus ! docmo 11:56, 10. Mai 2005 (CEST)

Ordentlicher Professor: Sowas gibt es doch gar nicht mehr - zumindest in D (vielleicht noch In Österreich); m.E. gibt es nur noch die Amtsbezeichnung Professor. Alles andere wie Ordentlicher Professor, Ordinarius etc. ist "Umgangssprache". docmo 11:53, 10. Mai 2005 (CEST) Naja nicht ganz. Die Amtsbezeichnung ist Universitätsprofessor (auf Lebenszeit) das entspricht dem früheren ordentlichen Professor dem der ausserordentliche Professor gegenüber stand. jetzt sind es eben der Universitäts-Professor (auf Lebenszeit) und der ausserplanmässige Professor, der nicht den Verdienst und den akademischen/organisatorischen Rang hat, aber eben aufgrund seiner Verdienste ernannt wird und damit den Titel tragen darf.--Eusyllis 13:03, 13. Jul 2005 (CEST)

. Wird ein Professor berufen, gerufen oder ernannt?

[Bearbeiten] Weblinks

Es muss schon entschieden werden, ob diese im Zusammenhang der Löschaktionen von Benutzer:Aineias auch entfallen:

docmo 09:21, 20. Apr 2005 (CEST)

Die anderen habe ich entfernt, weil sie auch nicht direckt weiterhelfen. deratige Links mit vergleichbarer Qualität könnte man nach kürzeren Suchen mittels google schnell finden und in den Artikel einstellen. Über die Zeitschrifft könnte man sich streiten (will ich aber nicht), entält sie ja auch einen Stellenmarkt etc. Einzelne kleinere Verbände als weiterführende Links zu posten, und dann auch nur auf die Hauptseite zu verlinken empfinde ich als Werbung. --Aineias &copy 09:49, 20. Apr 2005 (CEST)
Difficile est satiram non scribere. docmo 17:56, 21. Apr 2005 (CEST) (....und: Aineias ein Rat: Beschäftige Dich mal mit der deutschen Sprache und der Orthographie!)

[Bearbeiten] Besoldungsordnung B

Übersehen wurden die Professorenämter in "Besoldungsordnung B", wie sie etwa in Bundesoberbehörden mit vorwiegend wissenschaftlichem Auftrag (z.B. "Präsident und Professor des Bundesinstitutes für Arzneimittel" u.v.a.m.) eingerichtet wurden. Mit diesen Ämtern ist kein Lehrauftrag verbunden und der "Titel" wird bei Übertragung eines anderen Amtes nicht mitgenommen. --N.N. 30.05.2005

[Bearbeiten] Professoren im Beruf

Manche Nicht-Uni-Menschen haben auch einen Prof. im Titel, z.B. der Vorstand-Vorsitzende von freenet, Prof. Dr. Helmut Thoma - ist das rechtens? Auch einige Ärzte führen den Titel. Danke, --Abdull 19:53, 9. Jun 2005 (CEST)

Der Österreicher Thoma ist Ehrenprofessor des Landes Österreichs 1995; verliehen durch den Wiener Bundespräsidenten für seine besonderen Verdienste für Österreich. Einen solchen Titel haben auch Karl Moik, aber auch Franz Kafka. Eine solcher "Professor honoris causa" ist daher durchaus üblich, eine Titularprofessur. Angaben hierzu siehe Hauptartikel. --docmo 20:31, 9. Jun 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Werdegang

Im modernen Bologna-Zeitalter braucht ein Prof. nicht mehr unbedingt einen Master-Degree, um berufen zu werden; es reicht auch ein Bachelor-Degree (gerne als Honours, d.h. 8 Semester Bachelor) und ein Ph.D. aus. --docmo 08:09, 13. Jul 2005 (CEST)

Das hat mit Modern und Bologna gar nichts aber auch wirklich gar nichts zutun. Um zum (ordentlichen) Professor berufen zu werden braucht man eine Promotion und eine Venia legendi (Lehrbefähigung/ Habitilation). Es gibt "altertümliche" Grundständige Promotionsstudiengänge, die vor der Promotion keinen anderen Abschluss haben. Das man in England mit sogenannten "honor" Studiengängen die sich von dem regulären Bachelor durch eine ca. 1 Jahr längere Studiendauer unterscheiden und in England und USA aufgrund hervoragender Noten direkt im Anschluss an den B.Sc. promovieren darf ist auch schon lange vor Bologna normal gewesen.--Eusyllis 12:55, 13. Jul 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Honorarprofessor und Prof. h.c.

@Docmo: Honorarprofessor und Professor honoris causa ist absolut dasselbe. Professor honorarius habe ich ehrlich gesagt noch keinen gesehen, bin mir deswegen nicht sicher ob es Unfug ist, aber eventuell unterscheidet sich die Lateinische Titelbezeichnung regional. Bitte erklär mir den Unterschied, den der kommt bei der jetzigen angeblichen Unterscheidung nicht raus. Es schlicht und ergreifend zwei Formulierungen für ein und dasselbe.

Lieber Docmo, könntest Du vielleicht andere mal an deiner unglaublichen Weisheit teilhaben lassen und erklären worin der Unterschied zwischen einem Professor honorarius und einem Professor h.c. besteht und ein Beispiel nennen ?

Ich habe einige Professor h.c. kennengelernt die sich Honorarprofessor nennen und auf die die Beschreibung unter Honorarprofessor exakt zutrifft, Professor honorarius kenne ich keinen Außer den Wissenschaftshistorischen die ich erwähnte. Ich sehe inhaltlich immer noch keinen Unterschied und habe keinen Anhaltspunkt daß heute noch den Titel Professor honorarius tragen. Auch wenn es beide Titel gibt so können sie doch inhaltlich identisch sein. m. E. müssen sie dann mindestens nebeneinander stehen und nicht einer ganz oben der andere (und gebräuchlichere) unter Ferner liefen ...--Eusyllis 16:54, 13. Jul 2005 (CEST)

@[[[Benutzer:Sven Zoerner|Eusyllis]]: Honorarprofessur und ein prof. h.c. bilden keine formale Einheit und sind zwei unterschiedliche G'schichten. Jede entsprechende Hochschulordnung gibt detaillierte Auskünfte über die Bestellungsverfahren. Gleichwohl besteht im wesentlichen Einigkeit über

  • Richtlinien für eine Honorarprofessur
    • Eine Hochschule kann die Honorarprofessur verleihen an Persönlichkeiten in wissenschaftlichem Beruf oder in öffentlicher Stellung und mit der Hochschule in besonderer Weise, namentlich durch Lehrtätigkeit, verbunden sind. (Lehrtätigkeit entfällt bei Dr. h.c.)
    • I.d.R. haben die Fakultäten ein vorschlagsrecht ( und nicht wie bei einem Dr. h.c. die Hochschulleitung).
    • Stellungnahme zur wissenschaftlichen Qualifikation (inkl. mindestens ein Gutachten einer externen Fachvertreterin oder eines externen Fachvertreters) (entfällt bei Dr. h.c.)
    • Begründung, inwiefern die zu ehrende Persšnlichkeit sich um die Hochschule verdient gemacht hat und mit der Hochschule in besonderer Weise, namentlich durch Lehrtätigkeit, verbunden ist.
    • Aussage zum Interesse der Fakultät, auch künftig mit der zu ehrenden Persönlichkeit zusammenarbeiten zu können. (entfällt bei Dr. h.c.).
  • Im Grundsatz gilt:
  1. Die Honorarprofessur kann an drei verschiedene Gruppen von Persönlichkeiten vergeben werden:
a) An Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten für die Hochschule.
b) An Persönlichkeiten, deren Verdienste schwergewichtig in der Lehre liegen.
c) An Persönlichkeiten, deren Verdienste schwergewichtig in der Forschung liegen.
  1. Die Verleihung der Honorarprofessur gemäss obige Punkte b) und c) soll an Persönlichkeiten erfolgen, die durch einen Lehrauftrag oder deren Institution durch Leistungsvertrag an die Fakultät gebunden ist.
  2. Bei Verlassen der Hochschule und Aufnahme einer Tätigkeit an einer nicht-universitären Institution erlischt eine Titularprofessur.
  3. Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation. Dokumentierte Zusammenarbeit mit der Hochschule oder seiner Einrichtungen

Prof. h.c. Die Verleihung des akademischen Grades eines Ehrendoktors erlebt derzeit eine Inflation. Der traditionelle Prof. h.c. war eine akademische Auszeichnung für einen Gelehrten von internationalem Rang, der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten die Forschungserkenntnisse seines Fachgebietes erheblich vorangebracht hatte. Je größer das Ansehen eines Wissenschaftlers unter seinen Fachkollegen war, um so größer wurde auch die Wahrscheinlichkeit, daß nicht nur eine Fakultät ihn derart auszeichnen wollte, sondern daß auch andere dieselbe Idee hatten, ihn also zum mehrfachen Ehrendoktor und Professor (Dr.h.c.mult.) machten.

Der Kreis der mit diesem akademischen Grad Geehrten erstreckt sich längst über das Gebiet der Gelehrtenrepublik hinaus. Bildhauer, Boxer, Meisterspione, Industrielle, Komiker und Kriegshelden befinden sich im bunten Buch des Doktor honoris causa bis hin zu Wladimir Putin. Nicht selten mag auch die Erwartung einer finanziellen Zuwendung oder der Dank dafür das Motiv für die Verleihung eines Dr.h.c. oder Prof. h.c. sein - der Doktor honoris causa wird dann zum Doktor pecuniae causa.

Ein Prof. h.c. ist an keine Lehrtätigkeit gebunden.

Professor honorarius Der Professor honorarius ist eine nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für den heutigen Prof. h.c. und hat mit einem Honorarprofessur, der Lehrverpflichtung (ohne Vergütung) hat, nichts zu tun.

Deine Ausführung Eusyllis stellen den Sachverhalt nicht richtig dar. . --docmo 19:27, 13. Jul 2005 (CEST) Deine Ausführungen sind leider widersprüchlich in sich selbst. Du zitierst erst eine Hochschulordnung in der von einer Honorarprofessur mit und ohne Lehrverpflichtung die Rede ist (Es gibt nämlich beide! a) sowie b) unc c) laut der von dir angeführten HO ), dann sagst Du nur a) wäre ein Professor h.c. und dann schreibst Professor honorarius wäre eine nicht mehr gebräuchliche Form des heutigen Professor h.c. der mit einer Honorarprofessur nichts zu tun hätte.

Du hast meine Zusammenfassung von Honorarprofessor (Professor honoraris) und Professor h.c. revertiert, so daß die nach deiner Behauptung falschen Darstellung noch falscher wurde.

Der Professor h.c. IST ein Honorarprofessor UND Professoren die wegen ihrer berühmten Persönlichkeit (formal : besondere Verdienste um die Universität) ernannt werden haben keine Lehrverpflichtung! Lehrbeauftragte oder Forscher die unentgeltlich für die Universität Lehren oder Forschen können ebenfalls zum Professor h.c.(Honorarprofessor) ernannt werden. Aber: Wenn sie der Universitären Lehre nicht mehr nachkommen kann u.U. folgendes zutreffen:

  1. Bei Verlassen der Hochschule und Aufnahme einer Tätigkeit an einer nicht-universitären Institution erlischt eine Titularprofessur.

Zusammenfassung: Mit deiner Ausführung hast du 1. Bestätigt, das Professor honorarius eine veraltete Fassung von Professor honoris causa ist.

2. Den Beleg geliefert das Honorarprofessoren sowohl mit als auch ohne Lehrverpflichtung vorkommen

3. Wegen zweitens eine Unterscheidung zwischen Prof. h.c. und Honorarprofessor hinfällig ist. Es handelt sich um ein und den selben Titel. Einmal auf deutsch, einmal auf akademisch (wie Doktor der Naturwissenschaften und Dr. rer.nat. ebenfalls gleichbedeutend ist).

4. Belegt das ein revert zu einer Unterscheidung zwischen Honorarprofessor (Professor honorarius) und Professor h.c. definitiv falsch ist.

--Eusyllis 20:14, 13. Jul 2005 (CEST)

@Eusyllis: Habe leider keine Zeit, diese unsinnige Diskussion weiterzuführen, da ich meine Vorlesungen und Seminar für nächste Woche organisieren muss. Nochmals und von mir abschliessend: Prof. h.c. & Honorarprofessor hat nun rein gar nichts miteinander zu tun. Aber wie immer bei wikipedia wird zuviel geschwätzt und Halbwissen von Halbwissenden verbreitet. Dic cur hic ! --docmo 22:42, 13. Jul 2005 (CEST)

Arroganz ist leider auch keine Lösung. Verbessere es doch einfach anstatt auf eine noch falschere Darstellung zu revertieren...--Eusyllis 12:52, 14. Jul 2005 (CEST)

PS: Wenn dir hier zuviel geschwätzt wird, dann erklär doch einfach in einem Satz den Unterschied zwischen Honorarprofessor und Professor h.c. (Beide ohne Besoldung und Lehrauftrag, siehe Fall a) deiner HO).


Nachdem ich nur etwas über den Titularprofessor wissen wollte, habe ich diesen Beitrag ausgelagert.
  1. mMn ist es eine Unsitte, alles in einen Beitrag zu stopfen, werden die Einzelbeiträge besser wartbar
  2. zweitens gibt es noch genügend zu ergänzen. -- Robodoc 19:58, 24. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Professor bleibt nach Berufsende erhalten

Hier wird über den Wikipedia-Artikel diskutiert: http://groups.google.de/group/de.alt.recovery.scientist/msg/2299995bd727ee97?hl=de In Hessen ist es offenbar so, dass die Professorenbezeichnung auch nach Niederlegung des Jobs erhalten bleibt, wenn vorher mindestens 5 Jahre in diesem Beruf gearbeitet wurde. Das sollte also geändert werden, vielleicht hat ja jemand Lust, mal die ganzen Ländergesetze nach den Unterschieden dieser Regelung zu durchsuchen. --Blubbalutsch 14:43, 16. Jul 2005 (CEST)

Je nach Hochschule und Bundesland verschieden. Nach ca. 6 Jahren als Prof. und anschliessendem Ausscheiden und/ oder Übergang in die Privatwirtschaft etc. kann auf Antrag die Fortführung der Bezeichnung 'Professor' stattgegeben werden. Aber kein Automatismus ! --docmo 14:51, 16. Jul 2005 (CEST)
Ich habe das jetzt in den Artikel eingefügt, weil der ja fälschlich davon ausgeht, dass der Professor grundsätzlich nur Dienstbezeichnung ist und nicht Titel. Da es aber in der englischen Wikipedia, in der die falsche Darstellung hier als Beleg angeführt wurde, zu diesem Thema einigen emotionalen Ärger gab, der leicht hierherschwappen kann, hier die dort - und zwar ausgerechnet von einem Gegner des regulären Profs als Titel - aufgelisteten Ländergesetz-Beispiele als cut-and-paste:
Hessisches Hochschulgesetz [1]:
§70 "Professorinnen und Professoren", Paragraph 3: Professorinnen und Professoren werden in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mit der Begründung des Angestelltenverhältnisses ist die Bezeichnung "Professorin" oder "Professor" verliehen. Die Bezeichnung kann nach Beendigung der Anstellung weitergeführt werden, wenn die Dienstzeit mindestens fünf Jahre betrug. Für den Verlust der Bezeichnung gelten die beamtenrechtlichen Bestimmungen für die Amtsbezeichnung.
Thüringer Hochschulgesetz [2]:
§61 "Bezeichnung Professor" (Designation Professor)
Paragraph 1: Professoren im Angestelltenverhältnis können für die Dauer des Dienstverhältnisses die Amtsbezeichnung der entsprechenden Professoren im Beamtenverhältnis als Berufsbezeichnung führen. Scheiden sie wegen Erreichens der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit aus, dürfen sie die Bezeichnung 'Professor' als akademische Bezeichnung weiterführen. Bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis aus anderen als den in Satz 2 genannten Gründen darf die akademische Bezeichnung 'Professor' weitergeführt werden, wenn das Dienstverhältnis als Professor mindestens fünf Jahre gedauert hat.
Paragraph 2: Für Professoren im Beamtenverhältnis ist ihre Amtsbezeichnung zugleich eine akademische Bezeichnung. Sie darf nach ihrem Ausscheiden aus der Hochschule weitergeführt werden, sofern das Amt zuvor mindestens fünf Jahre ausgeübt wurde.
Paragraph 3: Der Verlust der akademischen Bezeichnung 'Professor' richtet sich nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen für die Amtsbezeichnung.
Clossius 07:45, 22. Mai 2006 (CEST)
Ich habe mal nachgeschaut. In Baden-Württemberg ist das so: "Professor" ist während der Amtszeit Amtsbezeichnung und nach Beendigung des Amtes akademische Würde. Wird der Professor aber entlassen, verliert er auf jeden Fall die Amtsbezeichnung und darf dann auch den Titel nicht führen.--HolgerB 18:21, 22. Mai 2006 (CEST)
Genau, also verändert sich die Amtsbezeichnung regelmässig in einen Titel. Die Entlassung ist ja extrem selten und kommt so gut wie gar nicht vor; bei Professuren auf Zeit kommt es eben auf die Dauer an. Clossius

[Bearbeiten] Universität vs. Hochschule

Spricht man in der nach-Bologna-Zeit nicht von "Hochschulen" anstatt "Universität" und "Fachhochschule" ? --Christoph Wagener 15:58, 14. Sep 2005 (CEST)

Und wie macht man dann den Unterschied fest? Der hat sich ja nicht auf einmal in Luft aufgelöst... 130.83.239.204 14:37, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Beispiele

Sollte man die Beispiele und vier verschiedene Werdegänge nicht mal auf ein vernünftiges Maß reduzieren? Das sieht in der Übersicht etwas albern aus. --androl 15:25, 18. Okt 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Professor an einer Berufsakademie ?

Die Einordnung des Professors an einer Berufsakademie in einer Reihe mit Hochschulprofessoren ist mißverständlich. Zum einen gibt es offenbar nur in wenigen Bundesländern die Bezeichnung "Professor" für Lehrkräfte an einer Berufsakademie, in anderen Bundesländern wird dies den Berufsakademien verwehrt, zum anderen werden die Professoren der Berufsakademien nach Besoldungsordnung A (meist A 14, entsprechend Oberstudienrat), nicht nach Besoldungsordnung C oder W besoldet. Bei Wiedereinfügen bitte Quellen angeben oder anderweitig in den Artikel einarbeiten.--213.6.96.174 20:50, 3. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] Professur/Professor

Also, wenn man schon den Artikel auf das m. E. weniger gebräuchliche Lemma Professur verschiebt, dann sollte wenigstens im Einleitungssatz dieser Begriff genannt und erklärt werden. --Schubbay 10:38, 15. Jan 2006 (CET)

Sehe ich genauso. Außerdem: Professor bezeichnet doch die Person (in ihrer Funktion), während Professur doch den Lehrstuhl bezeichnet, oder täusche ich mich da? Ich fände es sauberer, im Sinne von Schubbay die Bedeutung des Wortes Professur zu erläutern und im übrigen auf Professor zu verweisen.

[Bearbeiten] Univ.-Prof. <> (FH-)Prof. ?!

Meineswissens gibt es die Amtsbezeichnung eines "Universitäts-Professors" in Abgrenzung zum (Fachhochschul-)Professor nicht. Zumindest im Rahmen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist keine Unterscheidung vorgesehen, was der Gesetzgeber auch durch die Vereinheitlichung der Besoldung auf W2 und W3 impliziert. Siehe dazu auch en:Fachhochschule. -- Veoco· 01:33, 22. Jan 2006 (CET)


Dieser Artikel war am 17. Januar 2006 QS-Kandidat. Die dortige Diskussion kannst du hier einsehen.



[Bearbeiten] außerplanmäßiger Professor

Was muss ein apl. Prof. tun, um Univ.Prof. zu werden?--Arado 23:54, 28. Feb 2006 (CET)

Auf eine Ruf warten. Den Titel bekommen im Universitätdienst ergraute Pivatdozenten ehrenhalber. Auf einen Lehrstuhl muss man berufen werden. Einen Automatismus der eine apl. Prof. zu einem ordentlichen Professor wandelt, gibt es nicht.--Vileda 20:57, 14. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Adjunct Professor

Wie bezeichnet man den im anglicanischen und auch anderswo üblichen Adjunct Professor im Deutschen? Gastprofessor triff es ja nicht, da ein Adjunct Professor in der Regel in der Industrie arbeitet und nur 3-5 Monate im Jahr an einer Hochschule forscht und lehrt. --Stephan Roemer 09:38, 10. Mär 2006 (CET)

  1. Hey Leute! Weiß das keiner oder will bloß keiner antworten? --Stephan Roemer 10:57, 13. Apr 2006 (CEST)
Hallo Stephan, die Definition eines Adjunct Professors deckt sich ziemlich mit dem Inhaber eines Lehrauftrags in Deutschland. Die Erteilung eines Lehrauftrags steht in keinem Zusammenhang mit der Erteilung eines akademischen Titels. Abschluss eines Studiums mit mindestens Magister, Master oder Diplom ist jedoch Voraussetzung. Es kann auch der Professor einer anderen Universität ausüben, doch erhält niemand den Professorentitel durch die Ernennung zum Adjunct Professor. Ein kleines Schmankerl am Rande. Moritz Hunzinger versucht gerade seines Schützling Rudolf Scharping als "Professor" in Deutschland publik zu machen. Der ist Adunct Professor von TUFTS in den USA. Solange Rudolf Scharping sich nicht selber den Titel "Professor" in Deutschland zu Eigen macht, bleibt das ohne rechtliche Konsequenzen. --Vileda 23:58, 13. Apr 2006 (CEST)
Denke mir, der "Adjunct Professor" kann in etwa auf der Ebene eines deutschen "Honorarprofessors" angesiedelt werden. Ein Adjunct Prof. ist (zumind. in USA_Land) immer berufstätig und im Rahmen eines Lehrauftrages Dozent. Der Adj. Prof. ist keine Vollzeitstelle, meistens zeitlich befristet und er ist nicht ordentliches Mitglied der Fakultät. Die TU München verleiht seit 2003 den Adjunct Prof. [3] als "Ehrentitel", aber nur an bereits tätige Professoren. -- Christoph Wagener 13:12, 14. Apr 2006 (CEST)
Die Handhabung des "Adjunct Professors" bei der TUM ist etwas merkwürdig, aber richtet keinen Schaden an, da die Geehrten sowieso schon ordentliche Professoren sind. Der Beweggrund ist klar. Man möchte die Möglichkeit der Verleihung eines Professors ehrenhalber haben, ohne das zuständige Landes-Wissenschaftsministerium einschalten zu müssen. Das wäre bei der Verleihung eines Honorarprofessors nämlich erforderlich. Grundlage einer Honorarprofessor ist in Deutschland im Regelfall die langjährige Absolvierung eines Lehrauftrags. Das diese Veranstaltung oft nur pro forma Charakter haben, wenn es um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geht, ist ein anderes Thema. Lehrauftrag und Honorarprofessur sind also nicht das selbe, auch wenn sie im engen Kontext auftauchen. Man darf beim "Adjunct Professor" also nicht vom zweiten Wort irritieren lassen. Er wird in den USA erteilt völlig unabhängig davon, ob man irgendwo eine Professur hat, ist also nicht mehr und nicht weniger als unser Lehrauftrag. --Vileda 19:20, 14. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wie wird man Professor - Ruf oder Ernennung

Hallo. Also ich habe das so verstanden, dass man von einer Uni/hochschule zum Professor ernannt wird. Dazu gibt es wohl verschiedene Voraussetzungen. Nun behauptet ein Bekannter, ein Professor könnte einen zum Professor ernennen. Ich halte das für Blödsinn, denn meiner Meinung nach ist Professor ja ein Titel der von einer Hochschule an seine "Lehrkräfte" vergeben wird.

Der Bekannte erzählt wirklich Blödsinn. Die Fakultät einer Universität muss ihn dazu berufen und das Wissenschaftsministerium des Landes seinen Segen dazu geben. -- Vileda 22:49, 10. Dez. 2006 (CET)
Ok, danke, so hatte ich das gedacht. Was nur noch etwas verwirrend für mich ist sind die verschiedenen Namen der Institutionen, die berufen können: Uni, Hochschule, Fachhochschule usw. Irgendwie ist das ja nun alles das selbe -> Hochschule, aber irgendwie auch doch wieder nicht... Naja. Eine Frage hätte ich noch: manche Ärzte nennen sich auch Professor, wie funktioniert denn dann das ?
Das sind entweder richtige Professoren an Universitätskliniken oder, auch an Universitätkliniken und akademischen Lehrkrankenhäusern, außerplanmäßige Professoren, die nur den Titel Professor vom ministerium verliehen bekommen haben, weil sie sich als habilitierte Privatdozenten über einen längeren Zeitraum in der Lehre verdient gemacht haben (meistens sind das Chef- oder Oberärzte, für die eine Habilitation Einstellungsvorraussetzung ist) oder es sind Honorarprofessoren, die nebenbei (gegen Aufwandsentschädigung für den Verdienstausfall oder ganz ehrenamtlich) Lehre betreiben.--HolgerB 19:07, 11. Dez. 2006 (CET)

Die Frage ist einfach, wer das Berufungsrecht hat. In der Regel liegt es noch beim Land (Wissenschaftsministerium), nur in wenigen Ländern bei der Hochschule (dann Rektor/Präsident). Prozedur also wie folgt: Fakultät setzt Komission ein, diese führt Berufungsverfahren (inkl. "Vorsingen") durch, Fakultät beschließt "Rangliste", Uni-Ebene (Senat, Präsidium/Rektorat) gibt ihren Segen, Ministrialverwaltung prüft recht lange ("Hat der auch Abitur..."), Ministerium erteilt Ruf in der Regel an die/den ersten auf der Liste, dann Verhandlungen zwischen Kandidat_in und Uni. Wird man sich einig, ernennt das Ministerium den/die Kandidat_in. Wenn nicht, geht der Ruf an die/den Zweitplatzierten etc. PotsdamerGecko 21:47, 19. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Lehrstühle

Oben wurde ja auch schon mal über ordentliche/außerordentliche Professoren diskutiert. M.W. sind ao Profs keine apl Profs sondern entsprechen den alten "C3-kein Lehrstuhl"-Profs. Ordentlich wäre dann "C4-mit Lehrstuhl". Nun sind aber die Lehrstühle als besondere Organisationseinheiten in vielen Bundesländern (nördlich des Weißwurstäquators) formal gar mehr existent - es gibt Professuren. Da sollte noch mal recherchiert und Klarstellung betrieben werden. Und der Artikel Lehrstuhl ist auch eher ein Stub... --PotsdamerGecko 21:51, 19. Mär. 2007 (CET)

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