Produktpiraterie
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Als Produktpiraterie bzw. Markenpiraterie wird das Nachahmen oder Fälschen von Produkten bezeichnet. Dabei werden Marken-, Patent-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt und illegal genutzt.
Im Englischen gibt es für den Schmuggel solcher Waren den Begriff Bootleg (engl. für den Stiefelschaft). Die Verwendung des Begriffes Bootleg für den Schmuggel geht in die Zeit der Prohibition in den USA zurück und bezeichnete ursprünglich den illegalen Verkauf von Spirituosen. Später wurde er auch auf andere Schmuggelgüter angewendet.
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[Bearbeiten] Definition der Produktpiraterie
Man unterscheidet vier Arten von Kopien:
- Produkt-Plagiate besitzen einen geringfügig geänderten Markennamen. Teilweise verbergen sich dahinter Produkte, die es vom Originalhersteller gar nicht gibt.
- Die sklavische Fälschung versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
- Bei klassischen Fälschungen wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und / oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notgedrungen) minderwertig, nicht vorhanden oder sogar gesundheitsschädlich.
- Raubkopie oder Schwarzkopie ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnung bezieht sich in der Regel auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen.
Betroffen sind nahezu alle Branchen von der Automobil- und Bekleidungs- über die Musik- bis hin zur pharmazeutischen Industrie. Unternehmen leiden enorm unter dieser Entwicklung.
An der Grenze zwischen Legalität und Illegalität bewegen sich Produkte, die kopierte Produkte anderer Hersteller unter der eigenen Marke vertreiben. Häufig ist strittig, ob es sich um Produktpiraterie handelt, Markenpiraterie ist es aber nicht. Gerade im Bereich von Produkten, deren Wert in erheblichem Maße im ästhetischen Wert liegt, ist das weit verbreitet, z.B. bei Kleidung. Wenn die Gestalt dieser Produkte nicht durch Gestalt- oder Gebrauchsmusterschutz geschützt ist, bestehen i.d.R. keine rechtlichen Bedenken, ansonsten - bei Bestand von Gestaltmusterschutz - wird rechtliche Handhabe oft durch geringfügige Gestaltveränderungen umgangen. Ein Besipiel sind die Produkte der Berlin Streetwear-Kleidungs-Marke Picaldi, die u.a. Kleidungsstücke anbietet, die Bestsellern insbesondere der Marken Cordon, Diesel, JetLag und G-Star sehr nahe kommen.
[Bearbeiten] Gefälschte Produkte
Gefälscht wird in nahezu allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen [1] [2] aus Asien reicht die Palette.
[Bearbeiten] Gesetzgebung
Obwohl für das Phänomen Produktpiraterie keine eindeutige, einheitliche und klar abgrenzende Definition existiert, sind sich Fachleute darüber einig, dass Produktpiraterie gewerbsmäßig und kriminell Schutzrechte verletzt. Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 106, 107 und 108 UrhG). Die Strafandrohung nach dem § 143 MarkenG sieht für ein einfaches Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Handeln bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor. Der Markenverstoß ist ausschließlich im gewerblichen Verkehr ( Handel ) strafbar. In den meisten gewerblichen Fällen tritt die Strafbarkeit nach UrhG und MarkenG jedoch hinter die Betrugstatbestände zurück. Da die Plagiate oftmals als "Originalware" angeboten werden, wird eine Täuschung erzeugt um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Die Strafbarkeiten des Betruges Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Betrug Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
[Bearbeiten] Auswirkungen
In der Ära der Blockkonfrontation galt ein strenges Exportregime vor allem für technische Güter in Staaten des Ostblocks. Dies führte zu umfangreichen Nachbauversuchen von Mikroprozessoren, etwa des Zilog Z80 und der ersten 80x86-Prozessoren von Intel. Auch bei Spielautomaten wurden ganze Geräte nachgebaut, die Elektronik wurde hierfür teilweise verändert, um den Kopierschutz in den Spiele-ROMs zu umgehen. In den letzten Jahren ist Produktpiraterie zu einem weltweiten Phänomen geworden. Ganze Industriezweige leben von der Herstellung von Billigkopien. An den Außengrenzen der Europäischen Union werden jährlich fast 100 Millionen Fälle von Produkt- und Markenpiraterie festgestellt.
Nach Angaben der EU fallen durch Produktpiraterie, illegale Überproduktion, Parallel- und Re-Importe mittlerweile bereits 10% des Welthandels auf Plagiate oder Fälschungen, was einem internationalen Schaden von über 300 Milliarden Euro gleichkommt.
Auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind fatal. Allein in Deutschland sollen nach Schätzungen des Justizministeriums jährlich ca. 50.000 Arbeitsplätze aufgrund von Produktpiraterie verloren gehen. Im gesamteuropäischen Raum sollen insgesamt sogar 300.000 Arbeitsplätze betroffen sein. Der DIHK schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie allein in Deutschland auf 30 Milliarden Euro jährlich. Dazu kommt die Vernichtung von geschätzten 70.000 Arbeitsplätzen in den letzten Jahren.
Neben Umsatzverlusten müssen sie Imageschädigungen und schlimmstenfalls sogar Produkthaftungsprozesse für gefälschte Produkte in Kauf nehmen. Zudem können qualitativ minderwertige Fälschungen dem Ruf einer Marke irreparable Schäden zufügen, wenn die Qualitätserwartungen der Käufer nicht erfüllt werden.
[Bearbeiten] Schutzmaßnahmen
Die gegen Produktpiraterie einsetzbaren Schutzmechanismen sind sehr stark abhängig von den Eigenschaften des Marktes und der Kunden, für welche die Produkte angeboten werden. Hologramme, Sicherheitsetiketten (VOID-Folien, Dokumentenfolien) und Mikro-Farbcodes, Digitale Wasserzeichen usw.
Bei einigen Produkten ist es dem Kunden egal, ob er ein Imitat oder ein Original kauft. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Preisunterschied zwischen Original und Imitat den Verlust bezüglich Funktion, Qualität und Lebensdauer aufwiegt (z.B. gefälschte Rolex-Uhren vom Straßenhändler), häufig geht es lediglich um den Wert des Produktes als Statussymbol, also um die nach aussen erzielte Wirkung durch den Besitz eines Produktes einer bestimmten Marke. In diesem Fall sind nur Maßnahmen wirksam, die entweder die Kontrolle über die Vertriebswege verbessern, so dass z.B. der Einzelhändler prüfen kann, ob er Originalprodukte vorliegen hat, oder Maßnahmen, die das Kopieren der Produkte verhindern.
[Bearbeiten] Kritik am Begriff
Die Figur des Piraten wird wegen ihrer Symbolkraft in der Gegenwart immer wieder instrumentalisiert, um beispielsweise Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht in den Augen einer breiten Öffentlichkeit zu stigmatisieren. Aus diesem Grund spricht die Medien- und Softwareindustrie heute im Rahmen von Werbekampagnen gegen unrechtmäßiges Kopieren von Musikstücken und Anwendungsprogrammen beispielsweise von Softwarepiraterie. In Anspielung auf dieses umstrittene Stilmittel der Medien- und Softwareindustrie entwirft Stephan Eissler im Gegenzug den „Modernen Freibeuter“ als rhetorische Figur, um den Missbrauch des Urheber- und Markenrechtes (beispielsweise im Zusammenhang mit zweifelhaften Abmahnungen) als zwar legalen aber dennoch moralisch verwerflichen Akt zu brandmarken, und um auf etwaige gesellschaftliche Folgen hinzuweisen.[3]
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.plagiarius.com Aktion Plagiarius
- http://www.weltmarken-markenwelt.de Internetportal zum Thema Marken und Plagiate
- http://www.deutsche-welle.de/dw/article/0,2144,2026358,00.html „Der Fabrikant und der Fälscher“, Produktpiraterie in China
[Bearbeiten] Literatur
- Jan Hachenberger: Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet. Eine ökonomische Analyse von Missbrauchskalkülen und Schutzstrategien. DUV Verlag, 2003, ISBN 3-824477-65-3
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ http://www.neon.de/kat/kaufen/reise/110034.html
- ↑ http://www.motorvision.de/motorvision/Motorvision/Sendungen/Motorvision-TV/Archiv/MV153.html
- ↑ Stephan Eissler: Moderne Freibeuter. Auf: www.wissen-schaft.org
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