Schmuggel
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Der Ausdruck Schmuggel bezeichnet den illegalen Transport von Waren über eine Grenze, meist solche, die im Herkunftsland billiger und im Zielland durch Wirtschaftslage, fehlende natürliche Vorkommen, Zoll-, Steuer- oder andere gesetzliche Vorschriften deutlich teurer sind bzw. Handelsbeschränkungen unterliegen. Während der Prohibition, aber auch heute noch, wird im Englischen ebenfalls der Ausdruck Bootleg verwendet.
Es werden auch Waren geschmuggelt, deren Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr verboten ist (zum Beispiel antike Gegenstände) oder solche, die überhaupt verboten sind (zum Beispiel illegale Drogen und Waffen).
Der Schmuggel von Drogen, Zigaretten und Waffen sowie Menschenschmuggel hat an den Außengrenzen, innerhalb der EU sowie insbesondere an den Grenzen Deutschlands und Österreichs besondere Bedeutung erlangt. Der Zigarettenschmuggel wird dadurch begünstigt, dass durch die verhältnismäßig hohe deutsche Tabaksteuer erhebliche Preisunterschiede zu einigen Nachbarländern bestehen.
Die zuständige Behörde zur Verhinderung des Schmuggels ist der Zoll. In Deutschland ist es die Bundeszollverwaltung und in der EU das Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (auch „OLAF“ für franz. „Office Européen de Lutte Anti-Fraude“).
Schmuggler, die Gegenstände in ihrem Körper schmuggeln (inkorporieren), werden Körperschmuggler genannt. Hier wird das Material in Körperöffnungen verborgen (z.B. in Kondome eingepackt).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Walther L. Bernecker: Schmuggel. Illegale Handelspraktiken im Mexiko des 19. Jahrhunderts. (= Augsburger Universitätsreden; 13). Universität Augsburg, Augsburg 1988 (Digitalisat)
- Roland Girtler: Schmuggler. Von Grenzen und ihren Überwindern. Veritas, Linz; Ehrenwirth, München 1992, ISBN 3-431-03262-1 und ISBN 3-85329-991-1
- Roland Girtler: Abenteuer Grenze. Von Schmugglern und Schmugglerinnen, Ritualen und „heiligen“ Räumen. (= Pocket; 7). LIT, Münster 2006, ISBN 3-8258-9575-0