Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen
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Die juristische Fachzeitschrift Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen (kurz: Rechtsdepesche bzw. RDG) erschien erstmals November 2003 im G & S Verlag Köln unter der Leitung von Herausgeber Prof. Dr. jur. Volker Großkopf und Chefredakteur Michael Schanz.
Die Rechtsdepesche versteht sich in erster Linie als interdisziplinäres Kompendium, mit dem Ziel, die komplexen, juristischen Sachverhalte aus den Bereichen der unterschiedlichen Heilberufe aufzugreifen und sie in verständlicher Weise für Nicht-Juristen darzustellen. Entsprechend dieser Prämisse arbeiten in der Redaktion im Wesentlichen Juristen, Pflegepädagogen und Pflegewirte zusammen. Viele Beiträge kommen darüber hinaus von Medizinern, Gesundheitsökonomen und anderen Fachexperten.
Die Rechtsdepesche erscheint 6 x im Jahr und wurde zunächst in Zweifarbdruck, seit 2007 vollständig in Vierfarbdruck hergestellt.
Ergänzend zu der Fachzeitschrift wurde 2004 die Webpräsenz Rechtsdepesche Online ins Leben gerufen. Neben den zahlreichen und frei zugänglichen Angeboten wird an dieser Stelle eine kostenpflichtige Entscheidungsdatenbank angeboten.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Kategorie Medizinrecht
- Kategorie Sozialrecht