Regierungsbezirk Südbaden
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Der Regierungsbezirk Südbaden war ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg, der zwischen 1952 und 1972 bestand und ab 1. Januar 1973 mit anderer Grenzziehung in den heutigen Regierungsbezirk Freiburg überführt wurde.
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[Bearbeiten] Geschichte
Der Regierungsbezirk Südbaden wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 als einer von vier Regierungsbezirken errichtet und umfasste das 1945/46 durch die französische Militärverwaltung gebildete ehemalige Land Baden (Hauptstadt Freiburg im Breisgau). Das zuständige Regierungspräsidium wurde daher auch in Freiburg im Breisgau eingerichtet.
Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks erheblich. Das Regierungspräsidium in Freiburg ist seither auch für Gebiete zuständig, die früher württembergisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Tübingen und Karlsruhe abgegeben.
Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Südbaden in Regierungsbezirk Freiburg geändert.
[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung
Folgende Stadtkreise (kreisfreien Städte) und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Südbaden:
[Bearbeiten] Stadtkreise
Freiburg im Breisgau, Baden-Baden, Konstanz (1953 wieder in den Landkreis Konstanz eingegliedert)
[Bearbeiten] Landkreise
BH | Bühl |
DS | Donaueschingen |
EM | Emmendingen |
FR | Freiburg |
NEU | Hochschwarzwald (bis 1956 Landkreis Neustadt) |
KEL | Kehl |
KN | Konstanz |
LR | Lahr |
LÖ | Lörrach |
MÜL | Müllheim |
OG | Offenburg |
RA | Rastatt |
SÄK | Säckingen |
STO | Stockach |
ÜB | Überlingen |
VL | Villingen |
WT | Waldshut |
WOL | Wolfach |