Regionalstadt Frankfurt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter dem Begriff Regionalstadt Frankfurt wurde in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren eine (im Zusammenhang mit der anstehenden Verwaltungsreform in Hessen) aus Frankfurt am Main und seinen Vorortgemeinden zu gründende Großkommune diskutiert.
Eine konkrete Form erhielt das Projekt mit dem Konzept Regionalstadt Frankfurt - Ein Beitrag zur Diskussion des damaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Walter Möller, das am 21. Januar 1971 veröffentlicht wurde.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Abgrenzung
Der Möller-Plan schlug eine nach wissenschaftlichen Verflechtungskriterien abgegrenzte Regionalstadt mit etwa 1,5 Millionen (Gebietskulisse B.3, in der Variante B.2 ohne Hanau 1,3 Millionen) Einwohnern vor. Nach dem Vorbild bestehender Regionalstädte (v.a. Berlins) sollte diese in sechs (Variante B.2: fünf) Stadtbezirke unterteilt werden:
- Mitte (513.000 Einwohner): das vor allem im Westen und Osten stark reduzierte, bisherige Stadtgebiet von Frankfurt.
- West (245.000 Einwohner): der westliche Vordertaunus, unter anderem Hofheim, Kelkheim, Königstein, Kronberg und Bad Soden, sowie Frankfurt-Höchst als "Hauptort" des Bezirks.
- Nord (157.000 Einwohner): der östliche Vordertaunus um den "Hauptort" Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf sowie der stadtnahe Teil der südlichen Wetterau mit Bad Vilbel und Nieder-Eschbach.
- Offenbach (259.000 Einwohner): neben Offenbach als Zentrum große Teile der östlichen Stadtregion von Bergen-Enkheim über Frankfurt-Fechenheim und Dietzenbach bis in den Rodgau.
- Süd: (169.000 Einwohner): unter anderen Kelsterbach, Neu-Isenburg und Langen (ohne festgelegten "Hauptort").
- Einen Bezirk Hanau (mit Städten wie Hanau, Bruchköbel, Mühlheim) enthielt nur die Gebietsvariante B.3.
[Bearbeiten] Kompetenzverteilung
Das Konzept war von Möller bewusst offen gestaltet und bot noch Raum zur Diskussion. Dies betraf auch die Aufgabenverteilung zwischen Region und Bezirken. Möller nannte jedoch drei Bereiche, die auf jeden Fall bei der Regionsebene liegen müssten und bezeichnete dies als Frankfurts Bedingung für seine angebotene „Selbstaufgabe“: die Finanzhoheit, die Flächennutzungsplanung und die Grundlagen der Verwaltungsorganisation. Alle anderen Bereiche wären aushandelbar und könnten auch den Bezirken zugewiesen werden.
[Bearbeiten] Ergebnisse der Verwaltungsreform im Rhein-Main-Gebiet
Zwischen 1972 und 1977 wurde die Zahl der Gemeinden in Hessen von 2.682 auf 421, die der Landkreise von 39 auf 21 und die der kreisfreien Städte von zehn auf fünf reduziert. Während andere größere Städte wie etwa Wiesbaden stark vergrößert aus der Gebietsreform hervorgingen, wurden dem Stadtgebiet von Frankfurt nur vier kleinere Gemeinden angegliedert. Die Umlandgemeinden schlossen sich statt dessen untereinander zu größeren Einheiten zusammen, ihre Zahl sank von etwa 200 auf rund 40. Auch die meisten Landkreise der Region stärkten durch Fusionen untereinander ihre Stellung gegenüber der Kernstadt.