Reiseleiter
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Die Tätigkeit von Reiseleiter und Reisebetreuer sind im Tourismus eigene Berufe geworden. Sie stellen das Bindeglied zwischen Reiseziel, Reiseveranstalter und Reisenden dar.
Zu unterscheiden sind:
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[Bearbeiten] Reiseleiter
Reiseleiter sind Personen, die Reisende betreuen, durch Länder oder Reisegebiete führen und sich um organisatorische Belange einer Reise kümmern (Bezahlung von Reiseleistungen z. B. mit Gutschein, Check in in Hotels oder Flughäfen vornehmen, Ausflüge noch vor Ort organisieren und andere Aufgaben). Je nach EU-Land gibt es bereits genaue Berufsbilder dieser Tätigkeit (z. B. Österreich), andere Länder sind im Moment (2006) dabei, solche zu erarbeiten (Deutschland). Auch die EU plant eine Europa weite Definition.
[Bearbeiten] Reisebetreuer
Die Abgrenzung Reisebetreuer - Reiseleiter findet sich in rechtlichen Auslegungen, z. B. der Gewerbeordnung (nur) in Österreich. So ist z. B. einem Reisebetreuer in Österreich nur der Hinweis auf Sehenswürdigkeiten gestattet, nicht jedoch weiterführende Erklärungen. Diese sind nur örtlichen Fremdenführern gestattet. Das gleiche gilt auch für Führungen in Griechenland, wo es nur Reisebetreuern mit einer vom griechischen Fremdenverkehrsministerium ausgestellten Genehmigung erlaubt ist, innerhalb von Ausgrabungen Gäste zu führen. Da diese Genehmigung nur nach einer länger andauernden Ausbildung in Griechenland erhältlich ist, werden alle Reisebetreuer aus anderen Europäischen Ländern ausgeschlossen. Da dieses Verhalten Grundsätzen der Marktfreiheit innerhalb der EU widerspricht, sind in diesem Bereich seit Jahren Klagen beim EuGH anhängig.
Einen Reisebetreuer obliegen meist mehrheitlich organisatorische Aufgaben einer Reise und meist nicht die Information über Land und Leute.
[Bearbeiten] Fremdenführer oder Gästeführer
Sie sind ortsansässige Führer, die über umfangreiches und fundiertes Wissen über eine Stadt, eine Region oder ein begrenztes Gebiet verfügen. Je nach Land müssen sie eine spezielle Ausbildung und oder Prüfung nachweisen können. Solche Lizenzen sind beispielsweise in Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, in der Türkei und in Republik Zypern vorgeschrieben.
Reiseleiter oder Reisebetreuer dürfen diese Funktionen nach inländischen Gesetzen nicht ausüben! Dies führt zu Konflikten in Ländern der EU, da z. B. Italien und Österreich streng auf dieses Recht pochen. Wer in Italien dieses Verbot missachtet und verbotenerweise in einer Stadt eine Reisegruppe führt, muss mit vorübergehender Haft rechnen, in Österreich mit sofortigen Verwaltungsstrafen.
Allerdings ist im Oktober 2006 Urteil ergangen, dass die Führungsfreiheit außer Zweifel stellt: Im Grundsatzurteil Nr. 1175/06 vom 18. Mai 2006 entschied das Oberste Gericht Italiens, dass Reiseleiter eines EU-Herkunftslandes Reisegruppen, die sich vorübergehend während einer "geschlossenen Tour" in einem anderen EU-Land aufhalten, ohne örtliche Lizenz führen dürfen. Die Richter begründeten dies damit, dass das Europäische Recht gegenüber regionalen Gesetzen Vorrang besitze und damit - entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - die Dienstleistungsfreiheit für Reiseleiter innerhalb der Europäischen Union gewährleistet sein müsse.
[Bearbeiten] Standortreiseleiter
Der sogenannte Standortreiseleiter ist der im Zielgebiet stationierte weisungsgebundene Vertreter eines Veranstalters von Pauschalreisen. Zu seinen Aufgaben zählen:
- der Empfang der Urlauber am Zielort,
- die Assistenz beim Transfer der Gäste vom Bahnhof, Hafen oder Flughafen zu ihren Unterkünften,
- die Erteilung von Erstinformationen während dieses Transportes,
- die Durchführung von Begrüßungscocktails, in deren Verlauf der Reiseleiter detaillierte Informationen über Land und Leute und über die Ausflugsangebote des Pauschalveranstalters oder der mit ihm verbundenen örtlichen Reiseunternehmen erteilt,
- die Präsenz als Ansprechpartner in einer regelmäßigen Sprechstunde, in der Fragen der Reisegäste beantwortet, eventuelle Probleme möglichst gelöst und Beschwerden entgegengenommen werden, sowie Ausflüge oder Veranstaltungen für die Gäste gebucht werden.
[Bearbeiten] Spezialisierungen
Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen werden sich Reiseleiter - Reisebetreuer durchaus auch auf verschiedene Reiseformen spezialisieren. Beispielsweise auf
- Busreisen
- Kreuzfahrten (jedoch eher sehr selten, da alle Reedereien ihre eigene mehrsprachige Betreuungsmannschaft haben)
- Städtereisen
- Studien- und Kulturreisen
- Abenteuerreisen
- Jugendreisen
- Forschungsreisen
- Incentive-Reisen
- Sportreisen
- Seniorenreisen
- Wanderstudienreise
[Bearbeiten] Anforderungen an Reiseleiter
Längst reicht es für einen Reiseleiter nicht mehr aus, nur gute Laune und Redegewandtheit mitzubringen. Je nach Einsatzgebiet sind neben geographischen und geschichtlichen Kenntnissen auch körperliche Fitness, geistige Beweglichkeit, Grundkenntnisse der menschlichen Psyche (Gruppendynamik u. ä.), rechtliche Kenntnisse (der "allgemeinen Reisebedingungen" des Reiseveranstalters, des Herkunftslandes der Reisenden, internationale Hotelkonvention, Fluggastrechte u. a.), Sprachkenntnisse, Freundlichkeit, Freude im Umgang mit Menschen und starke Nerven Voraussetzungen.
Stationäre Reiseleiter haben meist einmal die Woche einen freien Tag. Die restlichen Tage können auch bis zu 18 Stunden Einsatz bedeuten, vor allem in Hauptreisezeiten. Reiseleiter bei Rundreisen müssen damit rechnen, rund um die Uhr für ihre Gäste im Einsatz sein zu müssen. Bei längeren Reisen gibt es meist keinen freien Tag.
[Bearbeiten] Ausbildung
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich werden von verschiedenen Institutionen Lehrgänge angeboten. Diese reichen von Tagesseminaren bis hin zu mehrmonatigen Kursen. Sie schließen mit Diplomen ab, die jedoch noch keine internationale Anerkennung genießen. Auch hier ist die EU dabei (2006), einheitliche Normen zu schaffen.
Fremdenführer müssen in der Regel eine Prüfung vor einer örtlichen Kommission ablegen, um den Befähigungsnachweis zu erhalten.
Seit 2006 wird die Qualifikation von Reiseleiter auf Wunsch der Zielgebietsveranstalter überprüft und ggf. mit einem Qualitätssiegel zertifiziert.
[Bearbeiten] Literatur für Reiseleiter
- Harald Bartl, Qualifizierte Reiseleitung, EA 1983, ISBN 3-921455-12-X
- Eckhard Block, Professionelle Reiseleitung, EA 1985, 5. Auflage 2004, ISBN 3-927145-03-3