Sanktion
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Eine Sanktion (v. franz. sanction; aus lat. sanctio, „Heilung“, „Billigung“, „Strafandrohung“; zu sancire, „heiligen“, „unverbrüchlich festsetzen“, „bei Strafe androhen“) ist im Rahmen sozialer Interaktionen die einem Akteur auferlegte Maßnahme, die sich auf eine Aktivität des Systems oder Teilsystems bezieht, welche sie so (indirekt) hindern soll.
Im Gegensatz zur Sanktion, die auf eine Hinderung der Aktivität ausgerichtet ist, bedeutet das Verb sanktionieren, diese Aktivität zu einer Sanktion, also einer gebilligten Maßnahme zu machen - die Verbform ist also darauf ausgerichtet, die Aktivität zu fördern.
[Bearbeiten] Soziologie
In der Soziologie werden Formen der Organisation von sozialen Prozessen damit bezeichnet - siehe Soziale Sanktion.
Hierbei unterteilt man die Sanktionen in vier Schweregrade:
- leichte Sanktionen: Erwartung, dass ein Nichteinhalten der Norm missbilligt wird, führt zur Anpassung an die Norm
- relativ leichte Sanktion: Missbilligung des Verhaltens wird ausgesprochen
- relativ schwere Sanktion: Konsequenzen angesichts der Normüberschreitung
- schwere Sanktion: Strafe, wie zum Beispiel: Haftstrafe, Tötung, Verbannung oder Verballhornung
Sie können allgemein positiver oder negativer Art sein: Eine positive Sanktion ist eine – nicht zwangsläufig materielle – „Belohnung“; eine negative Sanktion eine „Bestrafung“.
[Bearbeiten] Recht
Im Recht bedeutet das Wort Sanktion soviel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen. Im Rechtswesen allgemein bestehen Sanktionen aus den durch die Gesetze vorgesehenen Maßnahmen bei Fehlverhalten. Sanktionen dienen hier auch der Prävention.
Im Strafrecht dienen Sanktionen dazu, andere durch Abschreckung von Fehlverhalten abzumahnen.
Im Privatrecht dienen vor allem Vertragsstrafen diesem Zweck.
Im Völkerrecht werden mit Hilfe von Sanktionen, beispielsweise wirtschaftlicher Art Druck auf einen bestimmten Staat ausgeübt, um ihn zu einer Verhaltensänderung zu zwingen; siehe Wirtschaftssanktion.