Schenk (Adelstitel)
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Schenk oder Schenck (lat. pincerna) ist ein Adelstitel. Ein Schenk, abgeleitet von Mundschenk, war ursprünglich ein germanisches Hofamt und unter anderem mit der Aufsicht über die höfischen Weinkeller und Weinberge verbunden. Seit dem Ende des Mittelalters war dieses Erbamt allerdings mit keiner Funktion verbunden.
Der Wohnsitz eines Schenken war in der Regel eine kleinere Burg mit Landbesitz.
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Das Adelsgeschlecht der Schenken von Stauffenberg waren im 13. Jahrhundert die Mundschenke der Grafen von Zollern. Die Amerdinger Linie der Schenken von Stauffenberg (seit 1698 im Freiherrenstand) wurde 1874 in den bayerischen Grafenstand [1] erhoben.
Im Heiligen Römischen Reich gab es das Reichserzamt des Mundschenken, das vom König von Böhmen wahrgenommen wurde. Das Reichserbamt des Mundschenken hatten die Schenken von Limpurg inne, später die Grafen Althann. Wie viele Ämter entwickelten sich auch diese von einem Dienstamt zu einem reinen Ehrentitel. Nur bei den Königs- und Kaiserkrönungen spielten die Ämter noch lange eine Rolle.
In Hessen existierte bis 1918 ein eigenes, erbliches Schenkenamt, das die Familie Schenck zu Schweinsberg innehatte. Der Ehrentitel Erbschenk in Hessen wird bis heute von dem Oberhaupt der Familie geführt. Das Amt unterstand dem Landgrafen von Hessen und wurde von der Familie Schenck zu Schweinsberg seit 1129 bedient.
Bereits im Jahr 1241 wird ein Ritter namens Guntramus pincerna (Schenk) mit dem SIGILLVM PINCERNE DE SVENNESBERC als Schenk des Grafen Berthold von Ziegenhain, seit 1249 auch Schenk der Landgräfin Sophie von Thüringen, der Tochter der heiligen Elisabeth erwähnt. Die Familie Schenck zu Schweinsberg zählt damit zu den ältesten Adelsgeschlechtern Hessens (Uradel).