Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht ist ein Gericht der schleswig-holsteinischen Sozialgerichtsbarkeit.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Landessozialgericht (LSG) hat seinen Sitz in Schleswig. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude und Geschichte
Das LSG befindet sich in der Gottorfstr. 2, wo auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, das Sozialgericht Schleswig und der Generalstaatsanwalt untergebracht sind. Im Volksmund wird das Gebäude als "Roter Elefant" bezeichnet.
Das Gebäude wurde zwischen 1876 und 1878 erbaut und war Sitz der früheren preußischen Provinzialregierung der Provinz Schleswig-Holstein. Hier residierte der erste preußische Oberpräsident, und hier entwarf er im Auftrag des Reichskanzlers Otto von Bismarck die Reichsversicherungsordnung.
Zudem war früher auch das Oberversicherungsamt dort untergebracht. Seine rechtsprechende Funktion wurde vom Landessozialgericht übernommen.
[Bearbeiten] Instanzenzug
Dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Sozialgerichte Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig.