Schrägaufzug
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Die offizielle Bezeichnung für den Schrägaufzug lautet: "Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn". Früher wurden unter dem Begriff "Schrägaufzug" eine Vielzahl von verschiedenen Aufstiegshilfen mit unterschiedlichsten sicherheitstechnischen Anforderungen und Einsatzzwecken (z.B. Bau- und Möbelaufzüge, Treppenlifte, Standseilbahnen, Schiffshebewerke etc.) versammelt.
Erst die Einführung der europäischen Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge) machte es möglich, den Begriff "Schrägaufzug" auf europäischer Ebene klar zu definieren: Demnach ist ein Schrägaufzug ein Beförderungsmittel, das, von Seilen oder Ketten gezogen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und das sich zwischen Führungsschienen, die mit einem maximalen Winkel zwischen 15° und 75° gegen die Senkrechte geneigt sind, ohne Beschränkung des Fahrwegs bewegt (europäische Norm für Schrägaufzüge - prEN 81-22).
Schrägaufzüge funktionieren in den meisten Fällen wie konventionelle Vertikal-Aufzüge.
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[Bearbeiten] Die Neigung
Die Neigung kann jeden beliebigen Winkel zwischen 15 ° und 75 ° aufweisen. Auch Neigungsänderungen sind möglich. Um den Neigungswechsel auszugleichen, werden Niveauregelungen eingesetzt, die den Fußboden stets waagrecht halten. Dabei wird der Boden während der Fahrt elektrisch oder hydraulisch verstellt.
[Bearbeiten] Das Gegengewicht
Um den Strombedarf dieser Systeme möglichst niedrig zu halten wird bei Schrägaufzügen üblicherweise ein Gegengewicht eingesetzt. Auch Schrägaufzüge, auf deren Schienen zwei Aufzugkabinen verkehren, sind möglich.
Die Anordnung des Antriebes kann sowohl oben wie auch unten erfolgen.
[Bearbeiten] Unterschied zur Standseilbahn
Der wesentliche Unterschied liegt in der jeweils angewandten Vorschrift:
Schrägaufzug - Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge). Standseilbahn - Seilbahnrichtlinie (Richtlinie 2000/9/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 20. Maerz 2000 ueber Seilbahnen fuer den Personenverkehr).
Da für den Benutzer in vielen Fällen kaum zu erkennen ist, ob er mit einem Schrägaufzug oder mit einer Standseilbahn fährt, entscheiden die Rahmenbedingungen, welches System optimalerweise eingesetzt werden sollte.
[Bearbeiten] Liste der Schrägaufzüge Europas (unvollständig)
- Schrägaufzug im Rathaus Hannover, gebaut 1908
- Schrägaufzug Schattenbergschanze, Oberstdorf, Deutschland
- Schrägaufzug zur Seebrücke Sellin, Insel Rügen, Deutschland
- Schrägaufzug zum Heilbad Hoheneck, Ludwigsburg, Deutschland
- Schrägaufzug zur Burg von Gediminas in Vilnius, Litauen
- Schrägaufzug zur Burg in Deva (Rumänien)
- Fahrstühle in den Füßen des Eiffelturms, Paris
- Standseilbahn Funiculere de Montmartre in Paris, Frankreich
- Frei zugänglicher Schrägaufzug im Augustinum Mölln. Fahrgeschwindigkeit 2,5 m/sec
- 2 Personenschrägaufzüge im Dockland Fahrgeschwindigkeit 2,5 m/sec
- Schrägaufzug / Lift, unterirdisch, Münchner U-Bahn
- Standseilbahn Funambule in Neuenburg, Schweiz
- Standseilbahn Mühleggbahn in der Schweizer Stadt St. Gallen
- Schrägaufzug Burg Güssing, Burgenland, Österreich
- Schrägaufzug zur Burg Hohenwerfen, Salzburg, Österreich
- Lärchwand-Schrägaufzug in Österreich
- Lynton & Lynmouth Cliff Railway in England
- Easthill-Lift und Westhill-Lift in Hastings, England
- Docklands Hamburg
- Schrägaufzug in der Heini-Klopfer-Skiflugschanze bei Oberstdorf
- Einige Schrägaufzüge in der U-Bahn Stockholm, Schweden
Schrägaufzug im badischen Pforzheim, Terassenwohnanlage
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.burg-guessing.info/burg-guessing.htm
- http://ec.europa.eu/enterprise/mechan_equipment/lifts/welcdir.htm
- http://www.schaufler-liftservice.de Weitere Infos über Schrägaufzug im badischen Pforzheim