Senat (Belgien)
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Der Belgische Senat bildet zusammen mit der Abgeordnetenkammer das Föderale Parlament in Belgien. Der Senat hat seinen Sitz in Brüssel.
Durch eine Verfassungsänderung im Jahre 1993 ist Belgien ein Föderalstaat. Jede Gemeinschaft und jede Region hat ein eigenes, direkt gewähltes Parlament und eine eigene Regierung: Sie machen ihre eigenen Gesetze in Bezug auf viele Bereiche und sorgen für deren Ausführung.
Zu den Befugnissen der Gemeinschaften gehören unter anderem das Unterrichtswesen, kulturelle Angelegenheiten und personenbezogene Angelegenheiten (zum Beispiel Krankenpflege). Die Regionen sind für die sogenannten territorialen Bereiche zuständig, wie Wirtschaft, öffentlicher Dienst, Transport, Umwelt und Landwirtschaft.
Die Restbefugnisse fallen der föderalen Regierung zu, sie ist also zuständig für alle Bereiche, die den Gemeinschaften und Regionen nicht ausdrücklich zugeteilt wurden. Die Parlamente der Gemeinschaften und Regionen werden direkt gewählt.
Der Belgische Senat setzt sich aus 71 Senatoren zusammen, die für eine Dauer von 4 Jahren gewählt werden. 40 Senatoren werden direkt durch die Wählerschaft (in zwei Wahlkollegien aufgeteilt: das französischsprachige Kollegium wählt 15 und das niederländischsprachige 25 Senatoren) gewählt. 21 Senatoren werden durch die Parlamente der verschiedenen Gemeinschaften bestimmt (jeweils zehn durch das Parlement de la Communauté française und das Vlaams Parlement und einer durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) und erfüllen also ein doppeltes Mandat. Die restlichen zehn Senatoren werden von den direkt gewählten Senatoren und den Gemeinschaftssenatoren kooptiert (vier durch die französischsprachigen Senatoren und sechs durch die niederländischsprachigen).
[Bearbeiten] Weblinks
- Offizielle Webseite des Belgisches Senats (in deutsch)