Kategorie Diskussion:Sexualstraftat
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Die Kategorisierung des Artikels Pädophilie unter "Sexualstraftat" ist meiner Meinung nach falsch. Die meisten werden das so verstehen: "Pädophilie ist eine Straftat.", was natürlich nicht stimmt. Die einzige Begründung dafür, die ich bislang gelesen habe ist: Der Artikel befaßt sich (auch) mit Strafrecht und ist daher (auch) nach der HK Recht zu kategorisieren. Wenn man das Kategoriensystem so versteht, müsst man z.B. in jedem Artikel, der dem Titel nach nicht von einer Person handelt, in dem aber einiges über eine Person geschrieben ist, unter der Kategorie "Person" bzw. einer Unterkategorie einordnen, also etwa Relativitätstheorie unter Kategorie:Physiker, weil etwas über Einstein darin steht. Man müsste übrigens auch Homosexualität unter Kategorie:Sexualstraftat einordnen, weil dort ebenfalls etwas zur Strafbarkeit drin steht.
Möglich wäre es, den Pädophilie-Artikel unter einer Kategorie "Sexualstrafrecht" einzuordnen. Das ist ein abstrakter Begriff, und die Kategorisierung bedeutet dann nicht "Pädophilie ist ein Sexualstrafrecht." sondern "Der Artikel Pädophilie gehört u.a. zum Themenkreis Sexualstrafrecht."--Eis 11:19, 14. Jun 2004 (CEST)
- Ich glaube, die Einwände von Benutzer:Eis zu verstehen, möchte aber dennoch an der Kategorie Sexualstraftat festhalten. Die Diskussion dreht sich wohl um drei Punkte: (1) Soll die Kategorisierung nach dem Artikeltitel oder nach dem Artikelinhalt erfolgen, (2) sollte die Einordnung unter Sexualstraftat unterbleiben, weil sie mißverständlich ist, und (3) kann die Kategorie Sexualstraftat durch Sexualstrafrecht ersetzt werden.
- Zu (1): Natürlich ist der Titel eines Beitrags das erste und bedeutsamste Kriterium für seine Zuordnung. Die multihierarchische Systematisierungsmöglichkeiten gestatten aber gerade die Zuordnung zu mehreren Gebieten. Demnach sollte eine Kategorisierung auch nach dem Gebiet erfolgen, für dessen Verständnis in einem Beitrag wesentliches gesagt ist. Um das Beispiel von Benutzer:Eis aufzugreifen: Wenn in dem Artikel Relativitätstheorie wesentliche Daten zur Biographie Einsteins enthalten sind, würde ich die Klassifizierung auch nach Physiker für gerechtfertigt halten. In unserem Falle kommt noch ein weiteres hinzu: Strafrecht befaßt sich denknotwenidg auch mit "Tatbeständen", die nicht oder nicht mehr strafbar sind. Ich würde deswegen auch eine Kategorisierung des Artikels Homosexualität, den ich jetzt nicht näher betrachtet habe, dann unter Sexualstraftat für geboten halten, wenn er sich inhaltlich wesentlich mit § 175 a. F. StGB auseinandersetzte, wie ja das Problem Abtreibung ein solches des Strafrechts bleibt, ob die gesetzgeberische Wertentscheidung nun auf Strafbarkeit oder auf Straffreiheit lautet.
Grundsätzlich halte ich daher eine Kategorisierung nach Sexualstraftat für geboten.
- Zu (2): Ich denke nicht, daß aus der Kategorisierung der Schluß hergeleitet werden kann: Pädophilie ist eine Straftat. An anderer Stelle habe ich schon darauf hingewiesen, daß in der Kategorie Sexualstraftat auch der Artikel Beischlaf gelistet ist, ohne daß sich dabei um eine Straftat handelt. Die Kategorien sind schließlich nicht im eigentlichen Sinne argumentativer Bestandteil des Artikeltexts, sondern sollen eine Sturkturierung und ggf. statistische Auswertung des Informationsbestandes von Wikipedia ermöglichen. Ein Nutzer, der bis zur Verwendung der ja nicht allzu auffälligen Kategorien vorgedrungen ist, wird dies wissen und damit umgehen können.
- Zu (3): Eine Einordnung unter Sexualstrafrecht ist natürlich grundsätzlich denkbar. Wenn ein solcher Vorschlag gemacht werden soll, dann würde ich allerdings um Hinweise bitten, wie er in die Feingliederung der Kategorie Recht einzufügen ist. Bislang gibt es zu Recht die Unterkategorie Rechtssystem und zu dieser die Unterkategorie Strafrecht. Die Kategorie Strafrecht gliedert sich - der Tradition der deutschen Rechtssystematik entsprechend - in die allgemeinen Lehren des Strafrechts und die Darstellung der einzelnen Tatbestände, also die Kategorien Algemeine Lehren des Strafrechts und Straftatbestand. Die einzelnen Straftatbestnde nun lassen sich zu Gruppen zusammenfassen, die nach den Rechtsgütern aufgebaut sind (Straftaten gegen das Leben, das Vermögen, die sexuelle Selbstbestimmung usf.). Eine solche Kategorisierung hat zum Vorteil, daß sie mit der Gesetzessystematik übereinstimmt. Wie ich aber in einem solchen System Sexualstrafrecht unterbringen soll, ist mir momentan noch nicht ganz deutlich.
Ich würde daher die Gegner der Kategorisierung auch nach Sexualstraftat bitten, ihre Haltung zu überdenken. -- Stechlin 12:52, 14. Jun 2004 (CEST)
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- Bei Pädophilie gibt es schon einen zugehörigen Artikel sexueller Missbrauch von Kindern, der sich mit dem Strafrecht befasst. Der Artikel Pädophilie enthält zwar auch Aussagen zum Strafrecht, aber sexueller Missbrauch von Kindern sollte in jedem Fall ausführlicher sein. Wenn jemand über die Kategorie Sexualstraftat nach Artikeln sucht, nimmt er eine juristische Perspektive ein, Pädophilie ist aber ein Begriff aus der Medizin/Sexualforschung. Zum einen wird die Verlinkung zu dicht, zum anderen ist Pädophilie -wie gesagt- keine Straftat.
- Entsprechend sehe ich das auch bei den anderen Einträgen: Statt Homosexualität hieß der alte §175 StGB Homosexuelle Handlungen. Statt Beischlaf besser Unzucht. Statt Nekrophilie Störung der Totenruhe. Schutzalter muss auch nicht direkt verlinkt sein.
- Die Kategorisierung unter Sexualstraftat sehe ich als Notlösung an, solange es noch keine eigenständigen Artikel gibt. --Mondlichtschatten 16:26, 14. Jun 2004 (CEST)
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- Den Ausführungen von Benutzer:Mondlichtschatten ließe sich folgende Kompromißlösung entnehmen:
- 1. Artikel zu sexuellen Themen, in denen strafrechtlich relevante Fragen erörtert werden, werden (zunächst) unter der Kategorie Sexualstraftat geführt.
- 2. Diese Klassifizierung wird dann geändert, wenn ein weiterer Artikel existiert, der sich ausdrücklich gerade mit dem zugehörigen strafrechtlichen Problem befaßt: In diesem Fall wird der neue Artikel unter Sexualstraftat und der erstgenannte ausschließlich unter Sexualität geführt.
- Ich könnte mich mit dieser Lösung einverstanden erklären. Auf die konkreten Fragen bezogen hieße dies, daß Pädophilie nicht mehr unter Sexualstraftat geführt werden und dort statt dessen Sexueller Missbrauch von Kindern eingetragen ist, ebenso Nekrophilie aus dieser Liste entfernt wird, weil zu Störung der Totenruhe ein Beitrag existiert, Homosexualität, Beischlaf u. a. aber bis zur Entstehung neuer Artikel auf dieser Seite stehen bleiben sollten.
- Ist das dann so konsensfähig? -- Stechlin 16:41, 14. Jun 2004 (CEST)
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- Mir wäre es recht. Als Ergänzung zur Kategorie Sexualstraftat könnte man noch eine Linkliste für alle für das Sexualstrafrecht relevanten Artikel erstellen, incl. Pädophilie, Homosexualität etc. (Der Begriff "Sexualstrafrecht" wird tatsächlich häufig verwendet, wie man durch eine Suche bei Google sieht.)--Eis 17:05, 14. Jun 2004 (CEST)
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