Sicherheitsdienst
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Ein Sicherheitsdienst ist eine Dienstleistung, die im Auftrag bei Unternehmen und anderen Einrichtungen erfolgt. Zunehmend werden solche Aufgaben im Wege des Outsourcing an Fremdfirmen vergeben.
Verschiedene Aufgaben können Bestandteil eines einschlägigen Dienstvertrags sein:
- Bewachung von Museen (Seperatwachdienst)
- Bewachung von Objekten (Wachschutz)
- Pförtner-Tätigkeiten
- Kontrollaufgaben (auch mit Hilfe von Geräten zur Durchleuchtung oder mit Wachhunden)
- Personenschutz
- Geld- und Werttransporte
- Geldbearbeitung
- Sicherheitschauffeur / sondergeschützte Fahrzeuge
- Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen (Notruf- und Serviceleitstellen)
Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sein können:
- Bürogebäude (z.B. Botschaftsgebäude, öffentliche Einrichtungen, Museen)
- Energieanlagen (z. B. Kernkraftwerke)
- Lager (meist für wertvolle Güter oder Gefahrgut, wie Sprengstoffe und leicht entzündliche Stoffe, Munitionsdepots)
- Bahnhöfe (z.B. DB Sicherheit GmbH), Bahnen (z. B. U-Bahn-Wache) und Flughäfen (Sicherheitskontrolle) usw.
- Privatgebäude
- Häfen
- Museen usw.
Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht als Besitzdiener in den Objekten aus.
Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind § 34 a der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung. Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger (Jedermannsrecht § 127 StPo) wie beispielsweise der Notwehr, Notwehrhilfe, Notstand und dem Hausrecht zu. Ausnahmen ergeben sich aus durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten, in Deutschland gilt das für die Bereiche Luftverkehr, Kernkraftwerke und Bundeswehr.
In Deutschland besteht gemäß §34a der Bewachungsverordnung die Pflicht, als Sicherheitsdienst erkennbar zu sein. Im Klartext lautet das, dass die Wachleute Uniform tragen müssen. Wie diese ausssieht ist jedem Unternehmen selbst überlassen. Sie darf jedoch keinesfalls Behördlichen Uniformen ähneln.
Die Problematik besteht nun darin, das im Rahmen der Kleidungsänderung der Deutschen Polizei den Privaten Wachdiensten sehr ähnlich schauen und der Staat den Wachfirmen im Nachhinein die bestehenden Uniformen nicht aberkennen dürfen.