Simultankirche
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Der Ausdruck Simultankirche oder Simultaneum bezeichnet einen von mehreren christlichen Konfessionen gemeinsam genutzten Sakralbau.
In der Kurpfalz wurde am 29. Oktober 1698 von der Obrigkeit das Simultaneum eingeführt. Die Reformierten mussten ihre Kirchen für den katholischen Gottesdienst öffnen. Die Katholiken behielten jedoch ihre Kirchen allein. Insgesamt erlangten die Katholiken ein Mitbenutzungsrecht von 240 Kirchen. Durch Erlass vom 29. März 1707 wurde das Simultaneum in der Kurpfalz im Zuge der pfälzischen Kirchenteilung wieder aufgehoben.
Simultankirchen sind z.B.:
- der Altenberger Dom
- die Althaldensleber Kirche
- der St. Petri Dom in Bautzen – älteste Simultankirche Deutschlands
- St. Maria und St. Christophorus in Bechtolsheim
- St. Martinus und Maria in Biberach an der Riß
- St. Rufus in Gau-Odernheim
- Hahn (Hunsrück)
- die Grabeskirche in Jerusalem
- Stiftskirche (Neustadt an der Weinstraße)
- Otterberg
- die Friedenskirche (Saarbrücken)
- etwa 50 Kirchen im Elsass
- die Stiftskirche / Kirche St. Juliana in Mosbach
- die Schloßkapelle in Rheinberg-Ossenberg
- die Johanneskirche in Rohrdorf
- die St. Georgskirche in Wachenheim an der Weinstraße
- der Wetzlarer Dom seit dem 16. Jh. Simultankirche
Ehemalige Simultankirchen:
- Stadtkirche Glarus (bis 1864)
- Frauenkirche in Lauban
- Die Vituskirche in Heidelberg-Handschuhsheim (1650–1905)
- Heiliggeistkirche in Heidelberg bis 1936