Superintendent
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Superintendent (lat. superintendens, wörtlich „Aufseher“, Lehnübersetzung von griech. episkopos) ist in vielen methodistischen Kirchen und in einigen evangelischen Landeskirchen der leitende Geistliche eines Kirchenkreises bzw. einer Superintendentur oder Superintendenz (Österreich), also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeichnung für vergleichbare Ämter in anderen Landeskirchen lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan oder Propst.
Das übergeordnete Leitungsamt wird mit Generalsuperintendent, Landessuperintendent, Präses, Bischof oder Landesbischof bezeichnet. In einigen Landeskirchen existiert eine Regionalebene, deren leitender Geistlicher als Prälat, Propst oder Regionalbischöfe bezeichnet wird. Speziell die Evangelische Landeskirche von Preußen (nach 1945 Berlin-Brandenburg) kennt das Amt des Generalsuperintendenten.
Zu den Aufgaben des Superintendenten gehören die klassisch bischöflichen Aufgaben Ordination und Visitation (sofern sie nicht dem ihm übergeordneten Bischof vorbehalten ist); hinzu kommen Dienstaufsicht über die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenkreise – auch über die Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastorinnen und Pastoren – und Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.
In der Römisch-Katholische Kirche hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von Dechant, Regionaldekan und Bischof vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen des Kirchenkreises mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Österreich
- Liste der Evangelischen Superintendenten von Österreich mit Verweisen auf die betreffenden Kirchen
[Bearbeiten] Deutschland
[Bearbeiten] Landeskirchen mit Superintendentin oder Superintendent als leitendem Amt
[Bearbeiten] Landeskirchen mit Superintendentinnen und Superintendenten
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- Evangelische Kirche im Rheinland
- Evangelische Kirche von Westfalen
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
- Lippische Landeskirche
- Pommersche Evangelische Kirche
[Bearbeiten] Lutherische Freikirchen mit Superintendenten
[Bearbeiten] Methodistische Freikirche mit Superintendenten
[Bearbeiten] Kirchen, in denen früher ein leitendes Superintendentenamt bestand
[Bearbeiten] Auf Landeskirchenebene
- Evangelische Landeskirche Anhalts
- Evangelisch-reformierte Kirche
- Kirche der Altpreußischen Union
- Pommersche Evangelische Kirche; Liste der Generalsuperintendenten und Bischöfe Pommerns
[Bearbeiten] Auf Kirchenkreisebene
[Bearbeiten] Öffentliche Verwaltung
In der öffentlichen Verwaltung ist das Amt einem Landrat vergleichbar.
[Bearbeiten] Englischer Sprachraum
Im englischen Sprachraum bezeichnet Superintendent auch einen leitenden Rang im Schulwesen, in der Polizei und beim Militär.
[Bearbeiten] Literatur
- Isolde Karle: Artikel Superintendent; in: RGG4, Bd. 7; Tübingen: Mohr (Siebeck), 2004
- Beatus Brenner: Artikel Superintendent; in LThK3, Bd. 9, Sp. 1135f; Freiburg u.a.: Herder, 2000