Tanja Kreil
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Tanja Kreil ist eine deutsche Elektronikerin, die vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht für Frauen erstritt, in der deutschen Bundeswehr Militärdienst auch außerhalb der Laufbahn des Sanitäts- oder Militärmusikdienstes leisten zu dürfen.
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[Bearbeiten] Leben bis zum Gerichtsverfahren
Tanja Kreil begann bei Siemens eine Lehre als Energieelektronikerin. Da die Aussichten auf eine Übernahme nach ihrer Lehrzeit bei Siemens nicht gesichert war bewarb sie sich 1996 im Alter von 19 im zweiten Lehrjahr angeregt von der Tätigkeit ihres Lebensgefährten nach einem Gespräch mit einem Wehrdienstberater um eine Stellung bei der Bundeswehr als Waffenelektronikerin. Der Wehrdienstberater hatte ihr mitgeteilt, dass die Berufsausichten bei der Bundeswehr zwar generell gut seien, sie als Frau wegen des damals geltenden Artikel 12a Absatz 4 Grundgesetz keinen Dienst an der Waffe tun dürfe. Frauen waren zu diesem Zeitpunkt nur im Militärmusikdienst und im Sanitätsdienst zugelassen. Ihre Bewerbung wurde mit dieser Begründung abgelehnt.
[Bearbeiten] Gerichtsverfahren
Sie reichte daraufhin eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover ein. Sie berief sich unter anderem auf die EG-Richtlinie 79/7/EWG vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit[1]. Das Verwaltungsgericht setzte legte daraufhin das Verfahren 1998 aus, um im Vorabentscheidungsverfahren den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.
Am 11. Januar 2000 entschied der Europäische Gerichtshof auf die Vorlagefrage, dass auch Frauen in der Bundeswehr zum Dienst an der Waffe zuzulassen seien.[2]
Tania Kreil hatte mittlerweile allerdings einen anderen Arbeitgeber gefunden und wurde nicht Soldatin in der Bundeswehr.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Wortlaut der Richtlinie
- ↑ Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Januar 2000, Aktenzeichen C-285/98, Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-69
[Bearbeiten] Weblinks
- Tagesspiegel vom 11. Januar 2000 zum Fall Kreil
- Das Parlament Nr. 21 vom 23.05.2005 zur Bedeutung des Falls Tania Kreil
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Personendaten | |
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NAME | Kreil, Tanja |
KURZBESCHREIBUNG | deutsche Frauenrechtlerin |