Tierkörperverwertung
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Als Tierkörperverwertung bezeichnet man das professionelle bzw. industrielle Verwerten von Tierleichen, also nicht von geschlachteten Tieren. Das Vieh wird entsorgt, enthäutet ("abgedeckt", daher früher auch: Abdecker) und entfleischt. Diese Tierkörperverwertung geschieht in Industrieländern in einer Tierkörperbeseitigungsanlage.
Nach dem deutschen Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 2. September 1975 mussten die Kadaver von Pferden, Schafen, Rindern, Schweinen und Ziegen unschädlich beseitigt werden. Ähnlich ist es im österreichischem Tierseuchengesetz (§ 14) von 1909.
Inzwischen wurde das deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz durch das "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" (TierNebG) vom 25. Januar 2004 ersetzt. Mit diesem Gesetz werden Vorgaben der EU zur Tierkörperbeseitigung umgesetzt, insbesondere werden - nach Gesundheitsgefährdung gestaffelt - 3 Kategorien von beseitigungspflichtigem Material eingeführt, von denen nur noch Tierkörper, die unter Kategorie 1 und 2 fallen, beseitigt werden müssen. Der Rest des Materials, insbesondere der größte Teil der auf Schlachthöfen anfallenden Abfälle - kann anderweitig - z.B. zur Energieerzeugung - verwendet werden.