Tribunal
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Das Tribunal (lat. Sitz des Tribuns) bezeichnete im antiken Rom die Erhöhung des Amtsträgers, des Magistrates, des Prätors, des Feldherren im Lager und der Statthalter in den Provinzen, wobei die Legitimation zur Machtausübung durch eine räumliche Erhebung symbolisiert wurde.
In Preußen verstand man unter dem Tribunal die höchste Gerichtsbarkeit. Diese Instanz wurde von Samuel von Cocceji im Rahmen der Neuordnung des preußischen Rechtsstaats gegen den Widerstand der Stände eingeführt.
In der Neuzeit wird der Begriff Tribunal für politische Sondergerichte beziehungsweise für internationale Gerichte des Völkerstrafrechts verwendet.