Diskussion:Uniform (Bundeswehr)/Archiv 2007
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Inhaltsverzeichnis
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[Bearbeiten] umstrukturierter artikel
da nach komplette abschnitte fehlen und ein halbfertiger artikel nich sonderlich gut aussieht, verschiebe ich mal den umstrukturierten artikel hierher, bis die endgültige form des artikels fest steht. solange sollte nur der alte artikel da stehen.
Die Soldaten der Bundeswehr sind an ihrer Uniform erkennbar. Uniformen gehören zu den nach dem Kriegsvölkerrecht vorgeschriebenen äußerlichen Kennzeichen, durch die sich Kombattanten von Nicht-Kombattanten unterscheiden. Außerdem dienen Uniformen dazu, Soldaten entsprechend ihrer unterschiedlichen Aufgaben möglichst zweckmäßig zu bekleiden. Deshalb gibt es verschiedene Uniformen, sogenannte Anzüge.
Die Anzugsordnung der Bundeswehr ist in der ZDv 37/10 (Zentrale Dienstvorschrift) festgelegt. Die Gliederung der ZDv 37/10 ist in diesen Artikel übernommen.
[Bearbeiten] Kampfanzug
[Bearbeiten] Feldanzug, Tarndruck, allgemein
Die bekannteste, weil alltäglichste, Uniform der Bundeswehr ist der Feldanzug, der, soweit nicht aufgrund von besonderen Umständen wie Ausbildung oder ungünstiger Wetterlage nötig, in der Grundform getragen wird.
[Bearbeiten] Grundform
Die Grundform des Feldanzugs ist in der ZDv 37/10, Abs. 214 beschrieben. Getragen werden Feldmütze (Tarndruck), Feldbluse (Tarndruck), Feldhose (Tarndruck), Hosengürtel (steingrau-oliv), Kampfschuhe und Wollsocken.
Die Feldbluse ist grundsätzlich über der Feldhose zu tragen. Das Tragen der Feldbluse in der Feldhose kann befohlen werden. Die Feldbluse kann mit offenem oder auf Befehl hin mit geschlossenem Kragen getragen werden. Die Feldhose ist als Überfallhose zu tragen. Dazu werden die Hosenbeine hochgezogen, nach innen umgeschlagen und mit Gummiringen festgehalten, so daß die Hosenbeine knapp über der Oberkante der Kampfschuhe/Seestiefel sitzen.
[Bearbeiten] Ergänzungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 215 erlaubt das zusätzliche Tragen von Feldjacke (Tarndruck), Pullover (oliv; Luftwaffe und Marine: blau), Nässeschutzjacke (Tarndruck), Feldponcho, Tarnschutz (Oberkörper, Winter), Unterziehjacke (Kälteschutz), Unterziehose (Kälteschutz), Halstuch (Tarndruck), Hüftgurt (Trageausrüstung, pers.), Hosenträgern, Fingerhandschuhen (allgemein), Überhandschuhen (Tarndruck), Nässeschutzgamaschen, Sonderbekleidung für Einsatz im Hochgebirge, Koppel (stein-grau).
Wird der Pullover über der Feldhose getragen, sind die Kragenecken der Feldbluse auf dem Rundkragen zu tragen. Der Pullover darf bei Übungen und im Einsatz nicht als oberstes Bekleidungsstück getragen werden. Die Nässeschutzjacke wird je nach Witterung bei Bedarf über Pullover/Feldbluse/Feldjacke/Feldhose/Unterziehjacke getragen.
Bis auf weiteres darf auch das Halstuch (steingrau) getragen werden. Außerhalb von Übungen dürfen bis auf weiteres die Überhandschuhe (oliv) getragen werden. Die Sonderbekleidung für Einsatz im Hochgebirge darf nur von festgelegten Truppenteilen Wehrbereich VI/1. Gebirgsdivision, Jägerbrigade 37 und Gebirgs- und Winterkampfschule getragen werden, nicht allerdings bei Übungen. Die Koppel (steingrau-oliv) wird zum Hüftgurt (Trageausrüstung, pers.) getragen, ist aber nicht mehr im aktuellen Ausstattungssoll
[Bearbeiten] Abwandlungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 216 erlaubt Abwandlungen der Grundform. So können statt der Feldmütze auch Stahlhelm/Gefechtshelm, Feldmütze (Winter, Tarndruck), Barett (Heer; Luftwaffe: Barett (blau, nur Frauen); Marine: Barett (dunkelblau)), Schiffchen (nur Luftwaffe (blau) und Marine (dunkelblau)) oder Bergmütze getragen werden. Statt der Kampfschuhe können auch Seestiefel (Marine), Bergschuhe (Heer) oder Bergskischuhe (Heer) getragen werden.
Bergmütze, Bergschuhe und Bergskischuhe dürfen nur von festgelegten Truppenteilen Wehrbereich VI/1. Gebirgsdivision, Jägerbrigade 37 und Gebirgs- und Winterkampfschule getragen werden.
[Bearbeiten] Feldanzug, Tarndruck, für Besatzung gepanzerter Fahrzeuge
Alle weiteren Anmerkungen gelten hier entsprechend wie beim Feldanzug, Tarndruck, allgemein.
[Bearbeiten] Grundform
Die Grundform des Feldanzugs für Besatzung gepanzerter Fahrzeuge ist in der ZDv 37/10, Abs. 217 beschrieben. Getragen werden Feldmütze (Tarndruck), Feldbluse (Tarndruck), Panzerkombination (Tarndruck), Kampfschuhe und Wollsocken.
[Bearbeiten] Ergänzungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 218 erlaubt das zusätzliche Tragen von Feldjacke (Tarndruck), Nässeschutzjacke (Tarndruck), Pullover (oliv, Luftwaffe und Marine: blau), Unterziehkombination, Halstuch (Tarndruck), Fingerhandschuhen (allgemein) und Überhandschuhen (Tarndruck).
Der Pullover ist unter der Panzerkombination zu tragen.
[Bearbeiten] Abwandlungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 219 erlaubt Abwandlungen der Grundform. So können statt der Feldmütze auch Stahlhelm/Gefechtshelm, Feldmütze (Winter, Tarndruck), Barett (Heer; Marine: Barett (dunkelblau)), Schiffchen (nur Luftwaffe (blau)) oder Bergmütze getragen werden.
Stahlhelme gibt es aber schon lange nicht mehr. Die neuen Bundeswehr-Helme bestehen aus Kevlar. Dieses Material ist leichter, aber nicht so stabil. Der wesentliche Vorteil von Kevlar gegenüber Stahl besteht darin, dass der Helm bei einem Streifschuss splittert. Durch die Verformung des Materials beim Splittern wird ein Teil der Aufprallenergie absorbiert, sodass der Kopf nicht so stark zurückgeworfen wird.
[Bearbeiten] Feldanzug, Tarndruck, Tropen
Der Feldanzug mit Wüstentarn ist gleich dem Feldanzug, Tarndruck, allgemein nur in anderen Farbtönen (gelb, ocker) gehalten.
[Bearbeiten] Bord- und Gefechtsanzug (Marine)
Der Bord- und Gefechtsanzug darf nur innerhalb umschlossener militärischer Anlagen, bei Fahrten/Märschen von Einheiten auf direktem Wege zwischen umschlossenen militärischen Anlagen, an Bord sowie im Hafen-, Schleusen- oder Werftgelände getragen werden. In dienstlich begründeten Fällen kann der Disziplinarvorgesetzte weitere Einschränkungen, z.B. für den Besuch bestimmter Räume oder zu den Mahlzeiten, befehlen.
[Bearbeiten] Grundform
Die Grundform des Bord- und Gefechtsanzugs ist in der ZDv 37/10, Abs. 232 beschrieben. Getragen werden Bordmütze, Bordhemd, Bordhose, Hosengürtel (schwarz), Bordschuhe und Socken (schwarz).
Das Bordhemd kann unter der Bordjacke mit offenem oder geschlossenem Kragen getragen werden; bei offenem Hemdkragen liegt dieser über dem Kragen der Jacke.
[Bearbeiten] Ergänzungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 233 erlaubt das zusätzliche Tragen von Bordparka, Bordjacke, Pullover (blau), Wollschal (dunkelblau) und Fingerhandschuhen (allgemein).
Der Pullover, blau, darf als Oberbekleidung getragen werden, jedoch nicht bei Tätigkeiten, die besonders schmutzanfällig sind.
[Bearbeiten] Abwandlungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 234 erlaubt Abwandlungen der Grundform. So können statt der Feldmütze auch Stahlhelm/Gefechtshelm, Schiffchen (dunkelblau) oder Bordmütze (Winter) getragen werden. Statt der Bordschuhe können auch Kampfschuhe, Seestiefel oder Halbschuhe (schwarz, glatt) getragen werden. Statt der Socken (schwarz) sind auch Wollsocken erlaubt, allerdings nur in Verbindung mit Kampfschuhen oder Seestiefeln.
[Bearbeiten] Flugdienstanzug
[Bearbeiten] Grundform
Die Grundform des des Flugdienstanzugs ist in der ZDv 37/10, Abs. 235 beschrieben. Getragen werden Feldschiffchen (Luftwaffe: Schiffchen (blau); Marine: Schiffchen (dunkelblau)), Fliegerkombination (oliv; Luftwaffe: blau-grau; Marine: dunkelblau), Fliegerstiefel und Wollsocken.
Da auf den meisten Fliegerhorsten ein Mützenverbot besteht (wegen der Gefahr, dass eine Mütze in ein Triebwerk fliegen könnte), sieht man kaum einen Soldaten, der zum Flugdienstanzug wirklich ein Schiffchen trägt.
[Bearbeiten] Ergänzungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 236 erlaubt das zusätzliche Tragen von Feldparka (Heer; Luftwaffe; Marine: Bordparka), Feldjacke (Tarndruck; nur Heer und Luftwaffe), Nässeschutzjacke (Tarndruck), Unterziehjacke (Kälteschutz), Fliegerlederjacke, Halstuch (steingrau) und Fingerhandschuhen (allgemein).
Die Nässeschutzjacke wird je nach Witterung bei Bedarf über Feldjacke/Unterziehjacke, Kälteschutz, getragen.
[Bearbeiten] Abwandlungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 237 erlaubt Abwandlungen der Grundform. So können statt der Feldmütze auch Fliegerhelm, Feldmütz (Winter; Marine: Bordmütze (Winter)) oder Barett (Heer) getragen werden.
Der Fliegerhelm darf auf dem Weg zum bzw. vom Luftfahrzeug nicht aufgesetzt werden.
[Bearbeiten] Dienstanzug
[Bearbeiten] Dienstanzug, grau (Heer)
[Bearbeiten] Grundform
Die Grundform des Dienstanzugs des Heeres ist in der ZDv 37/10, Abs. 238 beschrieben.
Männer | Frauen |
---|---|
Barett Bergmütze |
|
Dienstjacke, grau Schibluse, grau |
|
Hose, grau | Rock, grau |
Diensthemd, langer Ärmel Langbinder, anthrazit |
Dienstbluse, langer Ärmel Langbinder, anthrazit |
Hosengürtel, schwarz, glatt | Gürtel, schwarz, glatt |
Halbschuhe, schwarz, glatt | Schuhe, schwarz, glatt |
Socken, schwarz | Strümpfe oder Strumpfhose, hell/grau |
Das Ablegen der Dienstjacke, grau/Schibluse, grau, ist nicht erlaubt, wenn ein Oberhemd, weiß/eine Bluse, weiß, getragen wird.
[Bearbeiten] Ergänzungen der Grundform
Die ZDv 37/10, Abs. 239 erlaubt das zusätzliche Tragen von Mantel (grau), Wettermantel, Pullover (oliv oder grau), Wollschal (grau), Schal (grau), Fingerhandschuhen (allgemein), Feldparka, Feldjacke (Tarndruck), Nässeschutzjacke (Tarndruck).
Der Pullover, oliv, darf zum Dienstanzug nur im Dienst sowie innerhalb militärischer Anlagen getragen werden. Wird der Pullover, oliv, zum Dienstanzug getragen, ist der Langbinder zu tragen. Der Kragen des Diensthemdes/der Dienst- bluse, langer Ärmel, ist unter dem Pullover zu tragen.
Wird der Pullover, grau, zum Dienstanzug getragen, ist der Langbinder zu tragen. Der Pullover, grau, darf auf dem Weg zum und vom Dienst sowie innerhalb militärischer Anlagen getragen werden, soweit Brauch und gute Sitte dem nicht entgegenstehen.
Der Schal wird unter dem Mantel über Kreuz getragen.
Feldparka, Feldjacke (Tarndruck) und Nässeschutzjacke (Tarndruck) dürfen zum Dienstanzug innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und in Fahrzeugen auf dem Weg zwischen militärischen Anlagen, jedoch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, getragen werden.
[Bearbeiten] Abwandlungen der Grundform
Die Abwandlungen der Grundform des Dienstanzugs des Heeres sind in der ZDv 37/10, Abs. 240 beschrieben.
Männer | Frauen |
---|---|
Schirmmütze | |
Blouson | |
Hose, grau | |
Keilhose, grau | |
Diensthemd, langer Ärmel Langbinder, anthrazit |
Dienstbluse, langer Ärmel Langbinder, anthrazit |
Diensthemd, kurzer Ärmel | Dienstbluse, kurzer Ärmel |
Oberhemd, weiß | Bluse, weiß |
Langbinder, schwarz | |
Querbinder, schwarz | |
Bergschischuhe | |
Bergschuhe | |
Wollsocken |
Der Reißverschluß des Blouson ist mindestens 3/4 zu schließen, die Klettverschlüsse dürfen nicht offen getragen werden, der Kragen ist aufliegend zu tragen.
Die Keilhose, grau, die Bergschischuhe und die Bergschuhe dürfen nur von festgelegten TrT WBK VI/1. GebDiv, JgBrig 37 und Geb/WiKpfS getragen werden.
Die Diensthemden werden mit Schulterklappen getragen.
Die Wollsocken sind nur in Verbindung mit den Bergschuhen erlaubt.
[Bearbeiten] Kombinationen
Die tragbaren Kombinationen des Dienstanzugs des Heeres sind in der ZDv 37/10, Abs. 241 beschrieben.
Außer Dienst, außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, darf die Grundform, wie in nachfolgenden Varianten aufgeführt, selbständig abgewandelt/ergänzt werden.
[Bearbeiten] Männer
Bekleidungsstück | Grundform | Varianten | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
Barett; Hose, grau; Hosengürtel, schwarz, glatt; Halbschuhe, schwarz, glatt; Socken, schwarz |
X | X | X | X | X | X | X |
Dienstjacke, grau | X | ||||||
Diensthemd, langer Ärmel; Langbinder, anthrazit | X | X | X | X | X | ||
Blouson | X | X | X | ||||
Pullover, grau | X | X | |||||
Diensthemd, kurzer Ärmel | X | X |
Die Grundform darf bei bestimmten Anlässen auch mit Oberhemd, weiß, Langbinder, schwarz, oder Querbinder, schwarz, getragen werden.
Die Grundform und die Variante 3 dürfen bei entsprechender Witterung mit Mantel, grau, oder Wettermantel, grau, Wollschal, grau, oder Schal, grau sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden.
Die Varianten dürfen nicht bei offiziellen Anlässen getragen werden.
[Bearbeiten] Frauen
Bekleidungsstück | Grundform | Varianten | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
Barett; Rock, grau; Gürtel, schwarz, glatt; Schuhe, schwarz, glatt; Strümpfe oder Strumpfhose, hell/grau |
X | X | X | X | X | X | X |
Dienstjacke, grau | X | ||||||
Dienstbluse, langer Ärmel; Langbinder, anthrazit | X | X | X | X | X | ||
Blouson | X | X | X | ||||
Pullover, grau | X | X | |||||
Dienstbluse, kurzer Ärmel | X | X |
Die Grundform darf bei bestimmten Anlässen auch mit Bluse, weiß, Langbinder, schwarz, oder Querbinder, schwarz, getragen werden.
Die Grundform und die Variante 3 dürfen bei entsprechender Witterung mit Mantel, grau, oder Wettermantel, grau, Wollschal, grau, oder Schal, grau sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden.
Die Grundform und die Varianten dürfen statt mit Rock, grau, auch mit Hose, grau, getragen werden.
Die Varianten dürfen nicht bei offiziellen Anlässen getragen werden.
Dienstuniform, blau (Luftwaffe) ===
[Bearbeiten] Dienstanzug,marineblau bzw.dunkelblau (Marine)
[Bearbeiten] Großer Dienstanzug (Heer, Luftwaffe)
[Bearbeiten] Sommeranzug, sandfarben
[Bearbeiten] Sommeranzug, weiß (Marine)
[Bearbeiten] Gesellschaftsanzug
265. Je nach Art des auszuübenden Sports befiehlt der Disziplinarvorgesetzte die Zusammensetzung des jeweiligen Sportanzuges. Der fiskalisch bereitgestellte Sportanzug setzt sich zusammen aus: - Trainigsanzug, - Badehose, Badeanzug, - Sporttrikot, - Sporthose, - Sportsocken, - Sportschuhe, Halle und kunststoffbeschichtete Sportanlagen, - Sportschuhe, Gelände. Der Disziplinarvorgesetzte kann witterungsbedingte Ergänzungen und das Tragen privater Sportbekleidung genehmigen.
266. Der Sportanzug darf auch beim außerdienstlichen Sport getragen werden.
527. Als Laufbahngruppenabzeichen wird ein 10 cm langer, 1 cm breiter weißer Stoffstreifen auf dem Sporttrikot der Trainingsjacke und der Sporthose getragen. Unteroffiziere, Offizieranwärter vom Fahnenjunker (Heer und Luftwaffe) bzw. Seekadett (Marine) an aufwärts: 1 Streifen Offiziere: 2 Streifen Abstand zwischen den Streifen 0,5 cm. Trageweise: Sporttrikot: Auf der Brustmitte, waagerecht, 2 cm über dem Abzeichen "Bundesadler" (Nr. 526). Trainingsjacke: Auf beiden Ärmeln, waagerecht, 18 cm unter der Ärmeleinsatznaht. Sporthose: Auf dem oberen Teil des rechten Hosenbeins, waagerecht, 6 cm unter der Hosenbundkante.
528. Ehrenzeichen An der Sportbekleidung dürfen nur die als Ehrenzeichen anerkannten Sportabzeichen (Deutsches Sportabzeichen, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des DRK) - jedoch wahlweise nur eines - in gestickter Form an der – Trainingsjacke: unterhalb des Bundesadlers, – Sporthose: auf dem linken Hosenbein, – Badehose: auf der linken Vorderseite, getragen werden. Zusätzlich können interne Verbandsabzeichen entsprechend den Bestimmungen der Nr. 532 - 536 getragen werden.
[Bearbeiten] Uniform in der Öffentlichkeit
[Bearbeiten] Alter Text
Ende des von Hand verschobenen Textes--KuK 14:20, 25. Feb. 2007 (CET)