Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland
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Die Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland ist ein gesetzliches Maßnahmenprogramm der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zur Revision des Unternehmenssteuerrechts. Am 2. November 2006 war die Einigung über „Eckpunkte“ bekanntgegeben worden, der Gesetzentwurf wurde am 14. März 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juli 2007 verabschiedet und soll zum 1. Januar 2008 bzw. im Fall der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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[Bearbeiten] Ziel der Steuerreform
Die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften soll ab 2008 von durchschnittlich 38,6% auf 29,8% sinken.
Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) sollen durch einen niedrigeren Steuersatz auf einbehaltene Gewinne entlastet werden (Thesaurierungsbegünstigung): Der Steuersatz beträgt dann 28,25% statt des Spitzensteuersatzes von 42% bei der Einkommensteuer, um eine Diskriminierung gegenüber den Kapitalgesellschaften zu vermeiden.
[Bearbeiten] Prognostizierte Kosten und Finanzierung
Das Bundesfinanzministerium berechnet für das Jahr 2008 steuerliche Mindereinnahmen von 6,47 Milliarden Euro, sowie 6,72, 6,80 und 5,27 Milliarden Euro in den drei Folgejahren. Die Netto-Entlastung der Unternehmen ist langfristig auf 5 Mrd. € pro Jahr angesetzt.
Zur Gegenfinanzierung sollen u.a. der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, die Abschaffung der degressiven Abschreibung und insbesondere die so genannte modifizierte Zinsschranke dienen.
[Bearbeiten] Einzelmaßnahmen
- Senkung des bisherigen Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15%
- Einführung einer Zinsschranke von 30% von 1 Mio. €
- Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5%
- Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8
- Wegfall der 50prozentigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer
- Senkung des Einkommensteuersatzes für einbehaltene Gewinne von bislang maximal 42% auf 28,25%
- Wegfall der Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- Einführung einer 25prozentigen Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge
- Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer
- Wegfall des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer
- 25prozentige Hinzurechnung von Zinsen sowie der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer
- Sicherung des nationalen Steuersubstrats sowie Regelungen zu Funktionsverlagerungen, Mantelkäufen und zur Wertpapierleihe
- Abschaffung der degressiven Abschreibung
- Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter.
[Bearbeiten] Kritik
Das Reformvorhaben stößt auf Kritik aus den Reihen der Bundesregierung und politischer Parteien, darunter auch in Teilen der Regierungsparteien CDU/CSU und beim linken parlamentarischen Flügel der SPD.
[Bearbeiten] Quellen und Weblinks
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, 14. März 2007.
- Übersicht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, 14. März 2007.
- Kabinettsentwurf zur Unternehmensteuerreform, in: tagesspiegel.de vom 14. März 2007.
- Die „Zinsschranke“ ist überraschend gut gelungen, in: faz.net vom 13. Februar 2007.
- Unternehmenssteuerreform ist notwendig, in: e.conomy 8/2006, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.