Unteroffizier vom Dienst
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Der UvD ist der "Unteroffizier vom Dienst". Ihm ist meist ein GvD ("Gefreiter vom Dienst") unterstellt.
Der UvD ist dem KpFw ("Kompaniefeldwebel") und dem KpChef ("Kompaniechef") unterstellt.
Er ist verantwortlich für die Sauberkeit der Kompanie und für die Einhaltung der militärischen Ordnung nach dem allgemeinen Dienstschluss.
Er ist vorgesetzt nach § 3 Vorgesetztenverordnung, d.h. jedem seiner Dienstgradgruppe und Dienstgradgruppenniedrigeren. Ist der UvD beispielsweise ein Unteroffizier, so ist er allen vorgesetzt, vom Schützen bis inklusive Stabsunteroffizier.
In einigen Kompanien der Bundeswehr, beispielweise den Brigadeeigenen Unterstützungskompanien (z.B. Panzerpionierkompanien) war und ist es auch üblich Soldaten ab dem Gefreiten als UvD einzusetzen.
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr