Kompaniechef
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Ein Kompaniechef ist ein militärischer Führer und grundsätzlich ein Offizier. Ihm obliegt die Führung einer Kompanie oder einer vergleichbaren Einheit. Chefs waren ursprünglich Inhaber (Besitzer) der von ihnen geführten Truppenkörper. Konnten die Chefs die Führungsaufgaben nicht selbst wahrnehmen (Fürsten), beauftragten sie Offiziere mit der Führung, die als Kommandeur oder Führer bezeichnet wurden (Heute noch in der britischen Armee anzutreffen. Die Garderegimenter haben sowohl Chefs, als auch Kommandeure). Dementsprechend wird auch in der Bundeswehr nur der ständige Führer einer Kompanie als Chef bezeichnet, seine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung als Kompanieführer.
[Bearbeiten] Deutschland
Als Einheitsführer, so die offizielle, neutrale Bezeichnung, ist er militärischer Vorgesetzter aller Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften seiner Einheit. Zusätzlich ist er gegenüber zivilen Angestellten weisungsbefugt.
Ihm obliegt die personelle und materielle Verantwortung seiner Einheit, er beaufsichtigt die Ausbildung, führt sie im Gefecht und verhängt bei Bedarf erzieherische oder disziplinare Maßnahmen. Gemäß der Wehrdisziplinarordnung ist er Disziplinarvorgesetzter aller ihm unterstellten Soldaten.
Im Dienstgrad ist der Kompaniechef meist Hauptmann, seltener Oberleutnant oder Major. In manchen Kompanien des Sanitätsdienstes muss der Kompaniechef ein Sanitätsoffizier sein. Dieser Kompaniechef hat dann den Rang eines Oberstabsarztes (entspricht Major) oder eines Oberfeldarztes (entspricht Oberstleutnant)
Bei der Artillerie, der Heeresflugabwehrtruppe wird der Kompaniechef zum Batteriechef, bei der Luftwaffe und den Heeresfliegern zum Staffelkapitän. An Truppenschulen wird die vergleichbare Dienststellung Inspektionschef genannt.
[Bearbeiten] Österreich
Im Österreichischen Bundesheer wird der Kompaniechef als Kompaniekommandant (KpKdt) bezeichnet. Im Großen und Ganzen ähnelt die Funktion aber der des Kompaniechefs weitgehend.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweizer Armee wird der Kompaniechef als Kompaniekommandant (Kp Kdt) bezeichnet. Im Großen und Ganzen ähnelt die Funktion aber der des Kompaniechefs weitgehend. Während seinem praktischen Dienst ist der Kompaniekommandant im Rang eines Oberleutnants. Nach dem Besuch des sog. Führungslehrgang 1 (FLG I) und dem sog. Abverdienen (praktischer Dienst) wird die Beförderung zum Hauptmann ausgesprochen. Führt ein Kp Kdt eine Stabskompanie, kann er zum Major befördert werden.
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