Vereinigung der Vertragsfußballspieler
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VDV die Spielergewerkschaft |
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Vereinsdaten | |
Anschrift: | VDV Geschäftsstelle Sportschule Wedau Friedrich-Alfred-Straße 15 |
Verbände: | 1 Bundesverband |
Mitglieder: | ca.1000 Spieler |
Bundesvorstand | |
Präsident: | Florian Gothe |
Vizepräsident: | Carsten Ramelow |
Vizepräsident: | Christoph Metzelder |
Schatzmeister: | Dr. Frank Rybak |
Internet | |
Website: | www.spielergewerkschaft.de |
E-Mail: | info@spielergewerkschaft.de |
Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler e.V. (VDV) ist eine Spielergewerkschaft für Profi-Fußballspieler. Sie organisiert Fußballspieler der deutschen Profiligen.
Die VDV wurde 1987 von den Profifußballern Benno Möhlmann, Ewald Lienen und Frank Pagelsdorf gegründet. Prominentestes Mitglied dürfte wohl der ehemalige Nationaltrainer Jürgen Klinsmann sein.
Das Präsidium wird beraten durch den Spielerrat, dem drei Spieler der Bundesliga (Alexander Klitzpera, Sebastian Kehl und Mathias Hain), zwei Spieler der 2.Bundesliga (Thorsten Judt und Carsten Wolters), einem Spieler der Regionalliga Nord (Markus Feldhoff) und einem Spieler der Regionalliga Süd (Oliver Adler) angehören.
Aufgabe und Zweck der VDV sind die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder sowie des Fußballsports im Allgemeinen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Verbänden, Vereinen, Spielervermittlern und Journalisten.
Auf der internationalen Ebene nimmt die FIFPro als internationaler Verband der Spielergewerkschaften die Interessenvertretung gegenüber der UEFA und der FIFA wahr.
Für vereinslose Spieler und Rekonvaleszenten führt die VDV regelmäßig ein kostenloses sportliches Training unter fachkundiger Leitung durch.
Die VDV hat verbesserte Wechselmöglichkeiten für vereinslose Profis durchgesetzt. Gemeinsam mit Jean-Marc Bosman und den europäischen Spielergewerkschaften wurde die Ablösefreiheit nach Vertragsende erwirkt. Die Zahlungsverpflichtung der Vereine für das Urlaubsentgelt wurde in den DFB-Musterarbeitsvertrag aufgenommen. Bei der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden nun auch die erzielten Prämien berücksichtigt.