Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
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Die ursprüngliche Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR-GBl. 1949, S. 5 ff.) wurde am 7. Oktober 1949 durch den 2. Deutschen Volksrat, der sich zuvor als Provisorische Volkskammer konstituiert hatte, in Kraft gesetzt.
Der Text der Verfassung war auf Grundlage eines Entwurfs der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands aus dem Jahr 1946 bereits 1948 im Auftrag des Deutschen Volkskongresses vom 1. Deutschen Volksrat erarbeitet worden – zunächst, zumindest offiziell, noch mit Blick auf eine gesamtdeutsche Demokratische Republik (siehe: Geschichte der DDR. Vorgeschichte 1945–1949).
Diese Fassung der DDR-Verfassung sollte aus Sicht der SED den Versuch darstellen , die "Vergangenheit antifaschistisch aufzuarbeiten" und gleichzeitig für die Zukunft gerüstet zu sein. Der Arbeit am westdeutschen Grundgesetz wurde von seiten der DDR-Offiziellen "mangelnde Vergangenheitsbewältigung" vorgeworfen.
Der Entwurf der SED - geplant als eine gesamtdeutsche Verfassung - sollte der Hauptaufgabe dienen, alle Elemente zu streichen, die die volle demokratische Machtentfaltung des Volkes behindern könnten – dazu wurde auch die Gewaltenteilung gerechnet. Entschieden wandte sich das Gesetzwerk auch gegen jede Bekundung nationalen oder religiösen Hasses und gegen jede Rassenhetze.
Am 6. April 1968 wurde eine neue, als sozialistisch bezeichnete, DDR-Verfassung verabschiedet, welche drei Tage später offiziell in Kraft trat. Der erste Satz des Artikel 1 lautete:
- Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation.
In ihr wurde unter anderem die Führungsrolle der SED festgeschrieben.
Die Verfassung von 1968 verstand sich nicht mehr als gesamtdeutsche Verfassung. Sie strebte die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an und postulierte weiter das Ziel einer Vereinigung.
1974 wurde die Verfassung von 1968 "präzisiert und vervollkommnet", d.h., sie wurde verstärkt darauf ausgelegt, den gesellschaftlichen und politischen Status quo zu sichern. Der erste Artikel, Satz 1, der DDR-Verfassung lautete jetzt: Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Bezüge auf die Ost und West gemeinsame "deutsche Nation", wie sie in der Verfassung von 1968 noch zu finden waren, wurden getilgt. Auch das Ziel der Vereinigung wurde jetzt offiziell aufgegeben.
1990 entwarf der Runde Tisch eine neue demokratische Verfassung für die DDR, die sich am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland orientiert. Diese Verfassung ist jedoch nie in Kraft getreten.
[Bearbeiten] Literatur
- Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, Reprint 2004, ISBN 3-937135-60-X
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Dokumente zum Staats- und Verwaltungsrecht der DDR bei verfassungen.de
- Quellentexte bei dokumentarchiv.de:
- Verfassungsentwurf der SED für eine DDR-Verfassung vom 14. November 1946 (documentarchiv.de)
- Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949
- Verfassung der DDR vom 6. April 1968
- Verfassung der DDR von 1968 in der geänderten Fassung vom 7. Oktober 1974
- Entwurf des "Runden Tisches" für eine neue DDR-Verfassung vom 4. April 1990