Verkehrssicherungsposten
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Verkehrssicherungsposten werden zur Verkehrssicherung oft an Kreuzungen, Straßengabelungen, Fahrbahnverengungen, Autobahnauffahrten und bei haltenden Kolonnen eingesetzt. Sie weisen andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr hin, haben aber keine polizeiliche Regelungs- oder Weisungsbefugnis. Zur Ausstattung gehört in der Regel eine Warnweste sowie ein Anhaltestab.
Verkehrssicherungsposten werden auch bei Verkehrsunfällen durch die Feuerwehr eingesetzt. Auch hier existiert keine polizeiliche Regelungs- oder Weisungsbefugnis, mit einer Ausnahme; der Verkehr darf gestoppt werden, wenn eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachwerte droht. Die Freigabe des gestoppten Verkehrs darf aber nur durch die Polizei stattfinden. Auch eine Umleitung des Verkehrs oder der Hinweis auf mögliche Ausweichrouten ist nicht erlaubt. Wird trotzdem eine Anweisung gegeben und findet in Folge dessen ein Unfall statt, ist die Person die dies empfohlen hat, für mögliche Schäden haftbar.