Working Holiday Visa (Japan)
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Die Working Holiday Visa wurden von der japanischen Regierung eingerichtet, um jungen Menschen einen längeren Aufenthalt in Japan zu ermöglichen, und diese Reise durch Jobs in Japan zu finanzieren. Der erste Working Holiday Programm wurde 1980 zwischen Australien und Japan eingerichtet, seit Dezember 2000 gibt es diese Möglichkeit auch für Deutsche Staatsbürger. Weitere Partnerländer mit Japan sind Neuseeland, Kanada, Südkorea, Frankreich und Großbritannien.
Das Visum berechtigt für den Aufenthalt in Japan für 12 Monate. Es kann bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Das Working Holiday Visa kann nur einmal im Leben beantragt werden und nur bis zum Alter von 25, in Ausnahmefällen 30 Jahren. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt etwa zwei Wochen.
Um es zu beantragen, muss man folgende Dinge vorweisen:
- gültiger Reisepass
- Auslandskrankenversicherung
- 2000 Euro
- Hin- und Rückflugticket oder 1000 Euro
- Antrag für das Visum
Das Visum verfällt, wenn man Japan innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlässt und keine sogenannte "reentry-permit" beantragt.
Wer ein Working Holiday Visum besitzt, kann ohne Zeit- oder Gehaltsbeschränkung in Japan arbeiten, es fällt allerdings eine Einkommenssteuer von 20% an. Außerdem sind bestimmte Arbeitsfelder ausgeschlossen (Bars, Nachtclubs).