Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft
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Als Dachverband der deutschen Werbewirtschaft koordiniert der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Branche. Er ist der Interessenvertreter der 41 Mitgliedsverbände der
- werbungtreibenden Wirtschaft,
- Werbeagenturen,
- Werbungdurchführenden (etwa: Rundfunksender, Printverlage, Online-Portale) und Werbemittelherstellern, sowie
- Werbeberufen (wie Mediaplaner) und Marktforschung.
Der ZAW vertritt die Werbewirtschaft in allen grundsätzlichen Positionen nach außen und bildet den „runden Tisch“ für die Formulierung der gemeinsamen Politik und den Interessenausgleich aller am Werbegeschäft Beteiligten. Dieses wird durch die Gremien des ZAW wahrgenommen.
Die Interessenvertretung des ZAW nach außen erfolgt in erster Linie in Form von Meinungsäußerungen und Stellungnahmen gegenüber Legislative und Exekutive – angefangen vom Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung über Länderparlamente und Länderregierungen bis hin zu den Kommunen sowie den Institutionen der Europäischen Union.
Die ZAW-„Außenpolitik“ gegenüber Gesetzgebung und Regierungen vertritt die Meinung, dass Deutschland das weltweit strengste Werberecht hat. Dazu gehören etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit seinen umfassenden Verboten unlauterer oder irreführender Werbung sowie das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz mit Regelungen für Lebensmittel, Tabakwaren und Kosmetika sowie das Heilmittelwerbegesetz. Versuchen, die Werbung weiter einzuschränken und zu reglementieren tritt der Zentralverband mit dieser Argumentation entgegen. Die Anstöße dazu kommen nicht immer von Gesetzgeber und Regierung, sondern ebenso von Interessengruppen wie Parteiorganisationen, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen im weitesten Sinn. Hier sieht der ZAW seine zentrale Aufgabe darin, Beschränkungen der Wirtschaft entgegenzuwirken, und zwar vor dem Hintergrund, dass die Werbung grundgesetzlichen Schutz genießt, in erster Linie unter den Aspekten der Freiheit der Berufsausübung und der Freiheit der Meinungsäußerung.
1972 gründete der ZAW den Deutschen Werberat, der als Kontrollgremium über Werbekampagnen in Deutschland wacht.