Zwangsvereinigung
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Eine Zwangsvereinigung ist eine Vereinigung von souveränen Körperschaften (wie Staaten, Parteien, Kirchen und anderer Institutionen) gegen den Willen des Großteils der Mitglieder zumindest einer dieser Körperschaften.
Ein häufig genanntes Beispiel aus der politischen ostdeutschen Geschichte ist die Vereinigung von KPD und SPD im Jahr 1946 auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR, zur SED. Ähnlich wurde 1948 mit der polnischen kommunistischen bzw. sozialistischen Partei gehandelt.
Andere Formen der Zwangsvereinigungen waren zum Beispiel das zwangsweise Aufgehen reichsunmittelbarer Fürstentümer in größeren Einheiten wie Preußen oder anderen deutschen Königreichen und Fürstentümern nach dem Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nach 1806 (Mediatisierung).