Abkommen
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Der Begriff Abkommen im Sinne des Völkerrechts wird oft als Synonym zum Begriff völkerrechtlicher Vertrag verwendet.
Im engeren Sinne werden völkerrechtliche Abkommen im Gegensatz zum völkerrechtlichen Vertrag zwischen Regierungen bzw. Regierungsvertretern geschlossen und nicht von Parlamenten ratifiziert.
Beispiele für völkerrechtliche Abkommen i. e. S. sind das Münchner Abkommen, das Wanfrieder Abkommen oder das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen.