Altranstädter Konvention
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Die Altranstädter Konvention wurde am 1. September 1707 im Schloss zu Altranstädt zwischen Karl XII. von Schweden und Kaiser Josef I. geschlossen.
Der Kaiser musste darin die Glaubensfreiheit für Schlesien gewähren. Den schlesischen Protestanten wurden 120 ihrer ehemaligen Kirchen zurückgegeben und der Bau von sechs Gnadenkirchen in Sagan, Freystadt, Hirschberg, Landeshut, Militsch und in Teschen gestattet.
Ebenso durften die bestehenden drei Friedenskirchen mit Türmen und Glocken versehen werden.