Amt Babenhausen
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Babenhausen ist ein Amt.
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Herkunft
Adelheid von Münzenberg, Tochter Ulrich I. von Münzenberg heiratete noch vor 1245 (das genaue Jahr ist nicht überliefert) Reinhard I. von Hanau. Als Heiratsgut brachte sie unter anderem das Amt Babenhausen mit, das seitdem zu Hanau gehörte. Hauptort des Amtes war die Stadt Babenhausen.
[Bearbeiten] In der Grafschaft Hanau
1275 leisteten eine Reihe Boppo und Rudolph von Wertheim, die offensichtlich Anteile am Schloss Babenhausen hatten darauf zugunsten von Reinhard I. und Adelheid Verzicht.
1372 wurde das Amt Babenhausen dem König von Böhmen als Lehen aufgetragen. Das bedeutete, dass Hanau sein Eigentum an dem Amt auf Böhmen übertrug und Böhmen sogleich Hanau wieder damit beliehen hat. Eine solche Rechtsverschlechterung konnte z.B. mit einer Geldzahlung oder Rechten an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das Interesse Böhmens an diesem Lehen bestand darin, dass der König von Böhmen, der ja zugleich Kurfürst des Deutschen Reiches war, etwa eine Tagesreise vom Ort der Wahl (und später auch der Krönung) der deutschen Könige, in Frankfurt a. M. einen befestigten Platz erhielt. Dies war für eine sichere Reise zwischen Prag und Frankfurt wichtig.
Als hanauische Lehen an die Herren von Groschlag waren aus dem Amt Babenhausen vergeben, damit aber auch nicht mehr Bestandteil des Amtes, die Dörfer Hergershausen und Sickenhofen.
Harpertshausen, Kleestadt, Langstadt und Schlierbach kamen 1523 aus dem aufgelösten Kondominat Umstadt an das Amt Babenhausen.
Das Amt Babenhausen stellt das „Schanier“ zwischen der Grafschaft Hanau-Münzenberg und der Grafschaft Hanau-Lichtenberg dar: 1458 wurde dem Onkel des erst 4 Jahre alten „regierenden “ Grafen Philipp I., dem Jüngeren, von Hanau, Graf Philipp I., dem Älteren, von Hanau, gestattet zu heiraten. Das war im Grafenhaus Hanau nicht üblich. Normalerweise durfte nur der älteste Sohn heiraten, damit keine Erbteilung vorgenommen werden musste und die Grafschaft insgesamt in einer Hand erhalten blieb. Wegen der Minderjährigkeit des regierenden Grafen befürchtete die Familie aber, dass sie aussterben könnte und der Onkel des regierenden Grafen vielleicht bald zu alt werde, um noch Nachkommen zu zeugen. Damit Philipp I., der Ältere, heiraten konnte, musste er aber auch entsprechend ausgestattet werden. Dazu wurde aus dem Amt Babenhausen für ihn eine Sekundogenitur geschaffen und er konnte durch Heirat und Erbschaft (1480) einen Teil der Herrschaft Lichtenberg im Elsaß erwerben, aus der er – zusammen mit seinem aus Hanau mitgebrachten Grafentitel – die Grafschaft Hanau-Lichtenberg bildete. Die Stammlande führten seit dem den Namen Hanau-Münzenberg.
[Bearbeiten] Das Ende der Grafschaft Hanau
Diese Stellung des Amts Babenhausen führte schon vor dem Aussterben des Hanauer Grafenhauses 1736 zum Streit zwischen den Erben der Grafschaft Hanau-Münzenberg, dem Haus Hessen-Kassel, und den Erben der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, dem Haus Hessen-Darmstadt. Umstritten war, in welchen Erbteil das Amt Babenhausen denn nun fiel.
Graf Johann Reinhard III. versuchte, die Position seiner Tochter Charlotte, die mit dem Erbprinzen Ludwig (VIII.) von Hessen-Darmstadt verheiratet gewesen war, und seines hessen-darmstädtischen Enkels zu stärken. Hessen-Kassel erschien in dieser Frage zunächst auch kooperationsbereit. Darüber wurden verschiedene Vereinbarungen in den Jahren 1714, 1718 und 1720 geschlossen.
Jedoch bewirkte der Regierungsantritt des Landgrafen Friedrich I. 1730 in Hessen-Kassel eine Wende der Politik. Zunächst sicherte sich Landgraf Friedrich I. seine Hanauer Erbanwartschaft durch hessisches Militär (Buchsweiler Punktation vom 17. April 1730), das er nach Hanau verlegte, das allerdings zu Lebzeiten des Grafen Johann Reinhard III. auf diesen vereidigt war. Um die Bindung des regierenden Landgrafen an die Zusagen aus den Verträgen von 1714, 1718 und 1720 zu umgehen, verzichtete Landgraf Friedrich I., der in Personalunion zugleich König von Schweden war und in Stockholm residieren musste, im Voraus zu Gunsten seines Bruders, des späteren Landgrafen Wilhelm VIII. von Hessen-Kassel, auf die Hanauer Erbanwartschaft. Seitens Hessen-Kassel behauptete man nun, die Verträge von 1714, 1718 und 1720 bänden nur den regierenden Landgrafen. Wilhelm (VIII.) dagegen könne nun – unbelastet durch die Verträge – aufgrund des Erbvertrages von 1643 erben – was nach Meinung Hessen-Kassels auch das Amt Babenhausen einschloss.
[Bearbeiten] Die Erben
Nach dem Tod des Grafen Johann Reinhard III. von Hanau kam es fast zu einer kriegerischen Auseinandersetzung, als Hessen-Darmstadt die Orte Dietzenbach, Schaafheim und Schlierbach, Hessen-Kassel, mit dem ja schon sorgsam in Hanau stationierten Militär, den Rest der Grafschaft besetzte.
Die Auseinandersetzung konnte erst nach einem langjährigen Rechtsstreit vor den höchsten Reichsgerichten, der 1771 durch einen Vergleich beendet wurde, dem sogenannten Partifikationsrezess, abgebogen werden. Danach fielen an Hessen-Darmstadt die Orte Altheim, Dietzenbach, Harpertshausen, Schaafheim, Schlierbach und Spitzaltheim. Hessen-Darmstadt gliederte diese Orte seinem Amt Schaafheim ein. Damit kamen sie in der Folge 1807 an Frankreich, 1810 an das Großherzogtum Frankfurt und fielen 1813 wieder an das Großherzogtum Hessen zurück.
Auf der Seite von Hessen-Kassel wurde das Amt Babenhausen aus den Teilen des Amtes, die es aus dem Vergleich erhalten hatte, neu formiert.
[Bearbeiten] Bestandteile
Zum Amt Babenhausen zählten also – zum Teil auch nur zeitweilig – die Orte und Gebiete:
- Altdorf (Wüstung)
- Altheim
- Babenhausen
- Babenhausener Mark
- Dietzenbach
- Dudenhofen
- Eppertshausen
- Giegesheim
- Hainhausen
- Harpertshausen
- Harreshausen
- Hildenhausen (Wüstung)
- Kleestadt
- Kleestädter Mark
- Langenbrücken (Wüstung)
- Langstadt
- Rimbrüchen
- Schaafheim
- Schlierbach
- Spitzaltheim
Die um Babenhausen gelegenen Orte Altdorf, Hildenhausen und Langenbrücken wurden im Dreißigjährigen Krieg zerstört und nicht wieder aufgebaut.
[Bearbeiten] Herrschaft Babenhausen
Herrschaft Babenhausen und das Amt Babenhausen sind nicht völlig deckungsgleich. Zur Herrschaft Babenhausen gehörte neben dem Amt Babenhausen das Dorf Astheim, eine mit Mainz gemeinsame Obmannschaft in der Rödermark und das hanauische Sechstel des aus der Münzenberger Erbschaft stammenden Wildbann Dreieich.
[Bearbeiten] Babenhäuser Mark
Bestandteil des Amtes Babenhausen, aber mit besonderer Rechtsstellung ausgestattet, ist die Babenhäuser Mark. Zu ihr zählen Altdorf (Wüstung), Babenhausen (Stadt), Eppertshausen, Harreshausen, Hergershausen, Hildenhausen (Wüstung), Langenbrücken (Wüstung) und Sickenhofen. „Obermärker“, also Vorsteher dieser Markgenossenschaft, war der Graf von Hanau.
[Bearbeiten] Literatur
- Engelhard, Regenerus, Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles mit Anmerkungen aus der Geschichte und aus Urkunden erläutert, Teil 2, Cassel 1778, ND 2004, S. 806ff.
- Ewald, Ludwig, Historische Übersicht der Territorialveränderungen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und des Großherzogthums Hessen, Darmstadt, 1862, S. 452-456.
- Herchenröder, Max, Babenhausen. Die Kunstdenkmäler in Hessen, Landkreis Dieburg, Darmstadt 1940.
- Hofmann, H.H., Karl IV. und die politische Landbrücke von Prag nach Frankfurt, in: Zwischen Frankfurt und Prag, 1963.
- Keim, Günther, Eine Skizze der Verwaltungs- und Gerichtsstruktur des Dieburger Landes in den letzten 200 Jahren, in: Festschrift des Amtsgerichts in Dieburg anläßlich des 75jährigen Bestehens und der Einweihung des Gerichtsneubaus, Pfungstadt 1981, S. 21ff.
- Landkreis Dieburg, Der. Landschaft, Geschichte, Kunst, Verwaltung, Wirtschaft. Zum 125jährigen Bestehen, Hrsg.: Kreissparkasse für den Landkreis Dieburg in Groß-Umstadt, 1960.
- Leucht, Christian Leonhard, Europäische Staats-Canzley, Bd. 72-92
- Lübbecke, Fried, Hanau Stadt und Grafschaft, S. 72ff
- Murmann, Peter, Groschlag und Hanau – eine Quelle des 18. Jahrhunderts zu den Hanauischen Lehen der Familie Groschlag von Dieburg = Dieburger kleine Schriften 10/1992.
- Schäfer, Regina, Die Herren von Eppstein = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Wiesbaden 2000, S. 369, 394.
- Schmidt, Arthur B., Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen, Gießen 1893, insb. S. 33, Anm. 104.
- Walter, Helmut, Altheim - Harpertshausen - Babenhausen und die Gayling von Altheim, Altheim 1987.
- Wille, Richard, Die letzten Grafen von Hanau-Lichtenberg, Hanau 1886.