Amtskleidung
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Die Amtskleidung ist eine vorgeschriebene Berufskleidung von Amtsträgern im Dienst.
Amtskleidungen sind Uniformen, Dienstkleidung und Amtstrachten.
Der Sinn einer Amtskleidung ist das Erkennen des Berufes oder der beruflichen Funktion nach außen.
Im weiteren Sinne ist die Robe der an einer Gerichtsverhandlung teilnehmenden Personen ebenfalls eine Amtskleidung, da sie als Organe der Rechtspflege auftreten.
Das unberechtigte Tragen einer Amtskleidung in der Öffentlichkeit stellt in Deutschland ein Vergehen dar (§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB).
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