Argumentum ad hominem
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Das Argumentum ad hominem (lateinisch „auf den Menschen gerichteter Beweis“) ist eine häufig benutzte rhetorische Stilfigur. Im älteren Kontext, der immer weniger verwendet wird, ist ein Argumentum ad hominem jedes Argument, das sich an die Zuhörer bzw. menschliche Eigenarten richtet. Die neuere Bedeutung bezieht sich auf eine Argumentationsweise, bei der in einem Streitgespräch eine Person selbst zum Gegenstand einer Argumentation gemacht wird.
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[Bearbeiten] Grundsätzliches
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Diese Argumentationsweise basiert auf der Annahme, dass ein mit der Person verbundener Umstand den Wahrheitsgehalt der Argumentation beeinträchtigen kann. Dies ist dann erfüllt, wenn ein Diskutant seine Argumentation auf einer Person aufbaut.
- Prämisse: Person X sagt die Wahrheit / Person X sagt die Unwahrheit.
- Prämisse: Person X sagt: "Y ist wahr."
Schluss: Y ist wahr / Y ist falsch.
Die erste Prämisse kann nur widerlegt werden, indem logisch zulässig Aussagen und Schlüsse über die Person X gemacht werden. Eine Sonderform dieser Prämisse ist das Argumentum ad verecundiam, was von der überragenden Sachkenntnis einer Person / einer Gruppe auf die Richtigkeit der Behauptung schließt. Da jedoch aufgrund der Unvollkommenheit des Menschen die erste Prämisse nur in der schwächeren Form „Person X sagt in diesem Fall die Wahrheit“ als wahr angenommen werden kann – die Aussage kann evtl. sogar später als falsch erkannt werden –, ist der Wahrheitswert des Schlusses immer zweifelhaft.
Haben die Prämissen des Diskussionsgegners jedoch nichts mit einer Person zu tun, handelt es sich bei der alleinigen Anwendung des Argumentum ad hominem um einen klassischen logischen Fehlschluss, der sehr häufig ist. Dies nimmt verschiedene Formen an.
[Bearbeiten] Argumentum ad personam
- Man unterstellt der Person allgemein, dass Ihr die Fähigkeit zum korrekten Argumentieren / das Fachwissen fehlt und damit Ihre Schlüsse allgemein ungültig sind.
Dies nimmt oft die Form von Beleidigungen („Idiot“, „Dummkopf“, „Amateur“) und Werturteilen über die Argumentation an („Schwachsinn“, „Geschwätz“, „naiv“, „Ausrede“). Da die Wahrheit einer Aussage jedoch nur von der Wahrheit der Prämissen abhängt, kann die Validität einer Aussage unabhängig von der Person getroffen werden. Die Fähigkeit einer Person zum logischen Schließen ist ohne Belang und die Anwendung ein logischer Fehlschluss.
- Man versucht, Leute zum Fehlschluss zu verleiten, dass die Glaubwürdigkeit der Person etwas mit der Glaubwürdigkeit und Wahrheit der von ihr benutzten Quellen und Prämissen zu tun habe.
Selbst wenn man annimmt, dass man es mit einem notorischen Lügner oder einem dogmatisch eingestelltem Diskutanten zu tun hat, kann sich dieser problemlos korrekter Quellen und Prämissen bedienen, wenn es in seinem Sinne ist. Auch in diesem Falle sollte idealerweise jede Aussage für sich begutachtet werden.
- Man versucht, Leute zum Fehlschluss zu verleiten, dass irrelevante, aber allgemein negativ besetzte Eigenschaften der Person (Geschlecht, Profession, politische Orientierung etc.) etwas mit dem Wahrheitsgehalt der Argumentation zu tun haben. („kriminell“, „Sozialist/Nazi“ usw.).
Hier gilt genau dasselbe wie bei dem ersten Beispiel: Die Validität einer Aussage kann unabhängig von der Person getroffen werden und die Anwendung ist ein logischer Fehlschluss.
Diese drei Formen werden allgemein als „Argumentum ad personam“ (auf die Person gerichtet) bezeichnet und haben einen sehr schlechten Ruf. Wird dies gleich zu Anfang der Diskussion durchgeführt, spricht man vom Brunnenvergiften.
[Bearbeiten] Generelles Argumentum ad hominem
Oft wird es als relevante Information aufgefasst, dass ein persönliches Detail eines Diskutanten auf eine einseitige oder irreführende Argumentation hinweist.
Beispiel:
Ein Förster, der die notwendige Bejagung von Rotwild befürwortet, stützt sich auf Quellen, die von anderen Förstern mit derselben Auffassung erstellt wurden.
Dies kann jedoch bestenfalls als Indiz gelten und muss als logisch gültiger Einwand weiter untermauert werden, indem man z. B. auf andere Studien hinweist. Das Aufweisen solcher Zusammenhänge wird im angelsächsischen Raum eigenständig als „argumentum ad hominem circumstantial“ (d. h. sich aus dem Zusammenhang ergebendes Argumentum ad hominem) bezeichnet. Ein Fingerzeig darauf, dass jemand solche Zusammenhänge aufweist, ist es, wenn das Gegenargument sich unter dem Satz „Nun, es wundert mich nicht, dass er/sie es behauptet“ zusammenfassen lässt.
Ein weiterer, verwandter Einwand ist der des Tu quoque, wo durch ein persönliches Detail offenbart wird, dass sich der Diskutant nicht an seine eigenen Prämissen hält.
Wenn man einem Argumentum ad hominem ebenfalls ein Argumentum ad hominem entgegensetzt, bezeichnet man dies als ex concessis.
[Bearbeiten] Bedingungen
Für ein ad hominem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Aussage muss auf die Wahrheit der vorgebrachten Quelle oder auf Fähigkeiten abzielen, die zur Wahrheitsfindung erforderlich sind. Ein „Geizhals“ ist normalerweise kein Argumentum ad hominem, da es keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen Geiz und der Fähigkeit gibt, eine Diskussion zu führen.
- Es wird nicht selbst auf die Argumente eingegangen. Wenn jemand auf die Argumente eingeht, diese nach allen Regeln der Kunst auseinandernimmt und dann seinen Kontrahenten einen „Idioten“ nennt, ist das sehr unhöflich, aber kein „ad hominem“.
[Bearbeiten] Weitere Formen
Der Ausdruck bezeichnet auch eine Argumentationsweise, bei der man annimmt, eine Person sei im Recht oder Unrecht (ohne dies selbst unbedingt teilen zu müssen) um daraus logische Schlüsse und Widersprüche zu ziehen. Dies ist oft sehr wirkungsvoll und kann logisch einwandfrei dazu benutzt werden, die Widerspruchsfreiheit der Annahmen einer Person zu zeigen oder zu widerlegen.