Argumentum e contrario
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Das argumentum e contrario (lat., zu Deutsch etwa: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm. Der Gegenschluss wird in der Regel aus einer anderen Rechtsnorm gezogen.
§ 248b des deutschen Strafgesetzbuches stellt beispielsweise das unbefugte „Ausleihen“ und anschließende Zurückstellen oder -geben eines Fahrzeuges (Kfz, Fahrrad) ausdrücklich unter Strafe. Daraus folgt aus teleologischen Gründen – die zunächst mit dem argumentum e contrario noch nichts zu tun haben –, dass diese Gebrauchsanmaßung (lat. furtum usus) mangels Aneignungsabsicht kein Diebstahl im Sinne von § 242 StGB sein kann, denn sonst liefe der Straftatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs leer, da dieses Verhalten schon als Diebstahl strafbar wäre.
Daraus wiederum kann man im Wege eines argumentum e contrario ableiten, dass die Gebrauchsanmaßung in all den Fällen straflos ist, bei denen es nicht um Fahrzeuge geht. Demnach liegt z. B. mangels einschlägigen Tatbestandes keine strafbare Gebrauchsanmaßung vor, wenn jemandem eine CD ohne dessen Wissen weggenommen wird, sie angehört und ihm zwei Tage später heimlich wieder zurücklegt wird und dies auch von Anfang an so beabsichtigt war. Aus den oben genannten teleologischen Gründen ist dieses Verhalten jedoch ebenfalls nicht als Diebstahl strafbar.
Im Strafrecht besteht insoweit ein Analogieverbot, das heißt eine gesetzliche Regelung darf nicht auf einen gleichgelagerten, aber vom Wortlaut des Gesetzes nicht umfassten Sachverhalt entsprechend angewandt werden. Anders dagegen das Zivilrecht. Dort besteht die Möglichkeit eines Analogieschlusses. Steht zum Beispiel vor einer Metzgerei das Schild „Hunde haben keinen Zutritt“, dann ist diese Regelung nach ihrem Sinn und Zweck (Hygiene) auch auf Leoparden und Katzen analog anwendbar. Gleichwohl besteht auch im Zivilrecht die Möglichkeit eines Rechtsschlusses mittels eines argumentum e contrario. Dabei ist jedoch der Zweck der Regelung zunächst durch eine teleologische Auslegung zu ermitteln.
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