Ausfuhranmeldung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr in ein sogenanntes Drittland, also nicht innergemeinschaftlicher EU-Versand, ab einen Warenwert von 1.000 € erstellt werden. Das Erstellen dieses Ausfuhrdokumentes hat zwei Prioritäten.
[Bearbeiten] Zollrecht
Jede Ware muss bei der Ausfuhr deklariert werden. Dafür muss jeder Artikel der in Drittländer verbracht wird, anhand des deutschen Gebrauchszolltarifs nach Warennummern (sogenannte Zolltarifnummern) eingruppiert werden. Dies dient hauptsächlich dazu, dass Waren nur ausgeführt werden dürfen, die nicht gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen.
Ab einem Warenwert von 1000,- € ist man verpflichtet dem Zoll beim Export eine Ausfuhranmeldung vorzulegen. Für Warenwerte unter 1000,- € reicht die Vorlage der Handelsrechnung bei der Ausgangszollstelle aus. Ab einem Warenwert von 3000,- € ist eine Vorabfertigung der Ausfuhranmeldung durch das Binnenzollamt vorgeschrieben.
[Bearbeiten] Statistische Erfassung
Genauso wie im EU-Verkehr dient dies auch zur Erfassung beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden (siehe Intrastat).
[Bearbeiten] Genehmigungsverfahren
Es gibt zwei Möglichkeiten dieses Dokument zu erstellen. Normalerweise muss mit der ausgefüllten Ausfuhrerklärung samt Ware diese beim zuständigen Zollamt gestellt und freigestempelt werden. Bei regelmäßiger Ausfuhr kann auch beantragt werden, als zugelassener Ausführer vom Zollamt die Befreiung der Einzelgestellung bewilligen zu lassen. Das heißt, unterschriebene Ausfuhrerklärungen werden blanko vom Zollamt vorab abgefertigt.