Baden (Südbaden)
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Baden (Südbaden) war ein ehemaliges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und umfasste die südlichen Landesteile des früheren Großherzogtums Baden. 1952 ging es im heutigen Baden-Württemberg auf.
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[Bearbeiten] Besatzungszone nach dem zweiten Weltkrieg
Auf der Konferenz von Jalta 1945 wurde Frankreich eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden. Die Grenze zwischen amerikanischer und französischer Zone in Südwestdeutschland orientierte sich an dem Verlauf der Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–Ulm (heutige A 8); Landkreise, durch welche die Autobahn führte, wurden der amerikanischen Zone zugeordnet, die Kreise südlich davon der französischen.
Frankreich vereinigte in seiner Besatzungszone das preußische Hohenzollern(-Sigmaringen) mit dem Südteil Württembergs zur Verwaltungseinheit Württemberg-Hohenzollern und schuf aus den südlichen Teilen Badens die Verwaltungseinheit Südbaden mit einer Fläche von ca. 9.646 km² und 1,3 Millionen Einwohnern. Ihre Hauptstadt wurde am 1. Dezember 1945 Freiburg im Breisgau. Das Parlament tagte im Historischen Kaufhaus, Sitz der Landesregierung und Amtssitz des Staatspräsidenten war das Colombischlößle.
Am 22. Mai 1947 erhielt Südbaden eine Verfassung, die schon in der Präambel deutlich machte, dass Südbaden den Anspruch erhob, Nachfolger und Wahrer des alten Baden zu sein, obwohl der größte Teil seiner Fläche seit weniger als 150 Jahren zu Baden zählte. Deutlich wurde dies auch daran, dass sich das Land konsequent Baden, statt ursprünglich Südbaden, nannte.
Der badische Landtag stimmte 1949 dem Grundgesetz für die westdeutschen Länder zu und (Süd-)Baden wurde mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
[Bearbeiten] Regierungen von Baden / Südbaden
- 1945–1946 Direktorium unter wechselnden Vorsitzenden
- 1946–1947 Staatssekretariat unter Leo Wohleb (BCSV)
- 1947 Wahl: siehe Ergebnisse aller Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
- 1947–1949 Koalition von BCSV und SPB unter Leo Wohleb
- 1949–1952 alleinige CDU-Regierung unter Leo Wohleb
[Bearbeiten] Gründung Baden-Württembergs
Die Regierung unter Leo Wohleb (CDU) war von Beginn an strikter Gegner des Südweststaats, also des Zusammenschlusses der drei Bundesländer auf der Fläche der ehemaligen Länder Baden und Württemberg.
[Bearbeiten] Volksbefragung und Volksabstimmung
Bei der Volksbefragung 1950 und ebenso bei der Volksabstimmung 1951 stimmten die Südbadener zusammen mit einem Teil der Nordbadener gegen die Bildung eines Südweststaats. Sie wurden dabei aber durch die größere Bevölkerungszahl der Württemberger und der Kurpfälzer überstimmt. Im ehemaligen Land Baden war eine Mehrheit für die Wiederherstellung des Landes Baden gegeben, aber durch die Zusammenzählung mit dem Stimmen aus Württemberg kam es dennoch zum Zusammenschluss zu Baden-Württemberg im Jahr 1952.
[Bearbeiten] Verfassungsklagen gegen die Zusammenlegung
Gegen die Volksabstimmung und die Zusammenlegung wurden verschiedene Verfassungsklagen angestrengt. 1951 lehnte das damals neu gebildete Bundesverfassungsgericht eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab, wobei die Entscheidung mit 3:3 Stimmen fiel. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, 1952 habe im Land Baden keine Mehrheit vorgelegen, die Abstimmung sei daher in Baden zu wiederholen. Allerdings ließ die Regierung Baden-Württembergs die Abstimmung erst im Jahr 1970 durchführen, 18 Jahre nach der Zusammenlegung der Länder. Der Status quo wurde von 82 % der Wähler bestätigt.