Batasuna
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Die Batasuna (baskisch für Einheit) ist der Nachfolger der Partei Herri Batasuna (Volksunion, HB). HB wurde 1978 nach dem Ende der Franco-Diktatur im spanischen Baskenland gegründet. Batasuna wurde 2001 gegründet und 2003 im spanischen Staat verboten. Sie ist trotz des Verbots weiter im Baskenland, Navarra eine aktive Partei, weshalb der Ermittlungsrichter Fernando Grande-Marlaska die Aktivitäten von Batasuna im Februar 2006 erneut vorläufig verboten hat, um ihren Parteikongress in Bilbao zu verhindern. In Frankreich ist sie weiter eine legale politische Partei. Sie stand stets im Verdacht, als politischer Arm der baskischen Untergrundorganisation ETA zu fungieren (ähnlich wie die Sinn Féin in Irland als Politische Vertretung der IRA). Eine Verbindung zur ETA wurde durch Polizei- und Geheimdienstberichte stets nahegelegt. Die EU führt die Batasuna als Terroristische Vereinigung. Daher blieb die Partei sowie ihre Parallel- und Vorläuferorganisationen verboten.
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[Bearbeiten] Geschichte
HB, der Vorgänger von Batasuna, wurde 1978 in Pamplona gegründet, dessen baskischer Name Iruña ist. Iruña liegt in der Provinz Navarra, die zwar nicht zu den drei Provinzen der Autonomen Baskischen Gemeinschaft zählt, gilt aber, mit Bezug auf das Königreich Navarra, als Hauptstadt des Baskenlandes. Dazu gehören auch die drei baskischen Provinzen im französischen Staat. Die Volksabstimmung in Navarra über den Anschluss ans Autonome Baskenland steht seit 1976 aus. Selbst in der spanischen Verfassung gibt es einen Vorbehalt zum möglichen Anschluss Navarras ans Autonome Baskenland, den rechte Politiker streichen wollen. Herri Batasuna war ein Zusammenschluss mehrerer sozialistischer und separatistischer Organisationen, die auch durch ihre Ablehnung der neuen spanischen Verfassung geeint wurden.
Noch heute fungieren Joseba Permach und Arnaldo Otegi als Sprecher der inzwischen verbotenen Partei. Letzterer bekennt sich dazu, bis 1981 aktives ETA-Mitglied gewesen zu sein. Allerdings gehörte Otegi der aufgelösten Abspaltung ETA-pm (politisch-militärisch) an, deren Mitglieder heute in allen Parteien zu finden sind.
Batasuna und ihr Vorgänger bestritten stets Verbindungern zur ETA. Mehrere Versuche, die Partei zu verbieten, scheiterten während der achtziger Jahre und in den Neunzigern, weil organische Verbindungen nicht bewiesen werden konnten. Im Bündnis mit anderen Parteien unterstützte Batasuna in der Koalition Euskal Herritarrok (Baskische Bürger, EH) einige Zeit auch die baskische Regionalregierung, die als Minderheitsregierung auf sie angewiesen war.
Stets hatte die konservative spanische Regierung unter José María Aznar versucht HB und später Batasuna zu verbieten. Ab 1998 begann der Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof Baltasar Garzón für die Regierung-Aznar juristisch gegen die linke Unabhängigkeitsbewegung vorzugehen. Etliche Zeitungen, Zeitschriften, Organisationen, Parteien und Wählerlisten wurden seither von ihm vorläufig verboten. Bisher wurde in keinem Fall ein gerichtlicher Beweis für eine Verbindung zur ETA erbracht, die Garzón stets für die Verbote anführte. Im einzigen 2005 abgeschlossenen Verfahren gegen die Jugendorganisationen Jarrai, Haika und Segi, sahen die Richter am Nationalen Gerichtshof, einem Sondergericht in Madrid, keine Unterordnung unter die ETA.
[Bearbeiten] Status und Wahlen
Am 26. August 2002, das Parlament verabschiedete am gleichen Tag das neue Parteiengesetz, setzte Garzón auch die Parteirechte von Batasuna zunächst für drei Jahre vorläufig aus. Im Eilverfahren war das Gesetz zuvor über alle Hürden gehievt. Das Verbotsverfahren wurde offiziell eingeleitet, als Batasuna einen Anschlag der ETA am 4. August 2002 nur bedauert und nicht ausdrücklich verurteilt hatte, wie es das neue Gesetz forderte. Im März wurde die Partei offiziell verboten. Das Verbot wurde rückwirkend auf HB und EH ausgedehnt, die längst aufgelöst waren.
Anhänger der linken Unabhängigkeitsbewegung bauten daraufhin die Autodeterminaziorako Bilgunea (Sammlung für Selbstbestimmung, AuB) auf, um an den Wahlen teilnehmen zu können. Doch auch AuB wurde vom Obersten Gerichtshof verboten, wo mit dem Parteiengesetz extra eine Sonderkammer für die Verbote eingerichtet worden war. Weil bei AuB Menschen kandidierten die irgendwann in den 25 Jahren zuvor schon für Batasuna oder EH legal kandidiert hatten, wurde AuB als Batasuna-Nachfolger ebenfalls verboten. Batasuna rief ihre Wähler auf, ungültig zu stimmen. (Im selben Monat nahm die US-Regierung die Batasuna in ihre Liste terroristischer Vereinigungen auf. Batasuna ziert auf Antrag von Aznar auch die EU-Liste terroristischer Organisationen obwohl sie in Frankreich legal ist.
Der Verbotsvorgang wiederholte sich anlässlich der Wahlen zum europäischen Parlament 2004. Eine Herritarren Zerrenda (Bürgerliste) genannte Liste wurde vor den Wahlen im spanischen Staat verboten, trat aber im französischen Staat an. Wegen der geringen Bevölkerungszahl im französischen Baskenland, konnte allein mit den Stimmen dort kein Vertreter der linken Unabhängigkeitsbewegung mehr ins EP-Parlament einziehen. Die Liste hatte im spanischen Baskenland dazu aufgerufen ungültig zu wählen und feierte die resultierenden 12% ungültig abgegebenen Stimmzettel als politischen Erfolg (In vorangegangenen Europawahlen betrug der ungültige Anteil stets weniger als ein Prozent).
Da auf der Bürgerliste keine ehemaligen Batasuna oder EH-Kandidaten waren, musste die Sonderkammer noch weiter ausholen, um das Verbot zu begründen. Argumentiert wurde, die Liste richte sich an die selbe Wählerschaft wie Batasuna und deren Kandidaten seien Mitglieder der linken Unabhängigkeitsbewegung. Zu den Regionalwahlen im Autonomen Baskenland am 17. April 2005 gab Batasuna eine Wahlempfehlung für die PCTV-EHAK, (Kommunistische Partei der Baskischen Territorien) ab. Die Partei war 2002 noch unter der Regierung Aznar legalisiert worden. Die Partei übernahm das Minimalprogramm von Auzkera Guztiak (Alle Optionen). Die zuvor neu gegründete Bürgerliste wollte garantieren, dass alle gesellschaftlichen Sektoren im neuen Regionalparlament vertreten sind. Aukera Guztiak war verboten worden, weil Kandidaten im Kontakt mit dem Chef der legalen linksnationalistischen Gewerkschaft LAB gestanden hätten, die Batasuna nahe steht. Auffällig ist aber, dass einige EHAK-Kandidaten Mitgliedern dieser Gewerkschaft sind und nicht verboten wurde. Aus dem Stegreif zog EHAK ins baskische Parlament mit 12,5% der Stimmen ein und holte neun Sitze, zwei mehr als Batasuna zuvor. Kritiker behaupten EHAK sei von Batasuna unterwandert.
Batasuna hatte nach dem Wahlverlust der Konservativen den Sozialisten einen Vorschlag für eine friedliche Lösung gemacht. Die Partei hatte unter dem Titel Orain Herria - Orain Bakea (Jetzt die Bevölkerung - Jetzt Frieden) im November 2004 mehr als 15.000 Menschen im Radsportstadion von Donostia-San Sebastian versammelt. Der sozialistische spanische Regierungschef José Luis Zapatero (PSOE) hat sich zaghaft auf den Vorschlag eingelassen. Zapatero hat sich im Mai 2005 die Erlaubnis vom spanischen Parlament geholt, um mit der ETA über eine friedliche Beilegung des Konflikts verhandeln zu können.
[Bearbeiten] Literatur
- Es geht nicht um Unabhängigkeit, es geht um demokratische Rechte. Interview mit Urko Aiarza, Vertreter der verbotenen baskischen Partei Batasuna. Aus: Analyse & kritik Nr. 505 vom 14.4.2006