Terroristische Vereinigung
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Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische Organisation (Vereinte Nationen) ist eine auf eine längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), deren Ziel es ist, durch Handlungen, die unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen als Straftaten bewertet werden, vor allem politische Ziele zu erreichen, die etwa von religiösen oder wirtschaftlichen Motiven begleitet sein können. Terroristische Vereinigungen versuchen durch Gewaltaktionen, Schrecken (lat. terror) in ein Land zu tragen, um ihre Ziele zu erreichen.
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[Bearbeiten] Definition
Der Begriff "Terror" wie der an ihn angelehnte Begriff "Terrororganisation" sind umstritten und es konnte trotz mehrerer Versuche bis heute (Oktober 2006) keine Staaten-übergreifende Definition gefunden werden. Richard R. Baxter, ehemaliger Richter am internationalen Gerichtshof äußerte sich wie folgt:
- "Wir haben Grund zum bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist Mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck."
(We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.[1])
So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror, in den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden.[2] Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen von dem Wort "Terror" und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weit gestiegen sein.[1]
Straftaten: Zu den Straftaten zählen Verbrechen wie Mord, Totschlag, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub oder sogar Völkermord. Ferner können auch strafbedrohte gemeingefährliche Aktivitäten wie Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in den Eisenbahn-, Schiffs- oder Luftverkehr, Piratentum zu Wasser oder in der Luft, Massenvergiftung, Herbeiführen lebensgefährlicher Überschwemmungen, Sprengstoff- oder Strahlungsverbrechen oder die Störung öffentlicher Betriebe Gegenstand der gemeinschaftlich oder von einem Anführer oder einem Führungskader geplanten Terrormaßnahmen sein.
Ziel: Die Motive terroristischer Vereinigungen können einen politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund haben und sind gemeinhin von einem Sendungsbewusstsein beeinflusst. Terroristische Aktionen zielen darauf ab, eine schwere oder lang andauernde Störung des öffentlichen Lebens oder dramatische Schädigungen im Wirtschaftsleben zu bewirken. Sie werden mit dem Vorsatz begangen, entweder die Bevölkerung durch bedeutsame Schrecken einzuschüchtern und/oder Staaten, staatliche Stellen oder auch internationale Organisationen (beispielsweise die Vereinten Nationen oder die Europäische Union) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder internationaler Organisationen nachhaltig zu erschüttern oder zu zerstören.
[Bearbeiten] Geschichte
Auch wenn der Begriff der terroristischen Vereinigung erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in die Strafgesetzbücher Eingang gefunden hat - in der Bundesrepublik Deutschland am 18. August 1976 -, gab es schon vorher Terrorismus. Die Jakobiner-Herrschaft während der französischen Revolution, die irische Freiheitsbewegung bis 1921, die nordirischen Terrorakte, ETA-Attentate im Baskenland und Spanien oder verschiedene Guerillabewegungen (Tupamaros, Palästinensische Organisationen, Taliban oder Al Quaida) sind hier zu nennen.
[Bearbeiten] Recht und Beobachtung
[Bearbeiten] Deutschland
Definition und Unterschied zur kriminellen Vereinigung:
- Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. [3]
Von der kriminellen Vereinigung unterscheidet sich die terroristische Vereinigung in der Schwere der Straftaten und damit verbunden im Strafmaß, siehe § 129 Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland.
Strafmaß: Bestraft werden Gründer, Mitglieder, Werber und Helfer. § 129 a StGB sieht in Deutschland für Taten der terroristischen Vereinigung Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Beobachtung und Verfolgung: Um terroristische Vereinigungen kümmert sich in Deutschland vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es versucht, aus solchen im Untergrund operierenden extremistischen Gruppen bzw. Vereinigungen Informationen zu erlangen. Außerdem führen und veröffentlichen demokratische Staaten sowie internationale Organisationen wie die EU oder die UN Listen über sogenannte terroristische Organisationen. Diese Verzeichnisse geben den nationalen Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte zur Einleitung von (ggf. vorbeugenden) Maßnahmen. Vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzbericht 2005[3] als terroristische Vereinigung eingestuft sind folgende Gruppen:
- al-Qaida - Netzwerk islamistischer radikal-militanter Gruppen
- Ansar al-Islam (AAI, Helfer des Islam) - kurdisch-islamistische Gruppierung aus dem Nordirak
- Jaish Ansar as-Sunna (AAS, Armee der Helfer der Sunna) - wurde als eine Art Dachorganisation der AAI im Jahre 2004 gegründet
- Devrimci Halk Kurtuluş Partisi/Cephesi (Revolutionäre Volks Befreiungs Partei-Front) - militante marxistisch-leninistische Organisation in der Türkei
- "Freikorps Havelland" - inzwischen zerschlagene, ausländerfeindliche Schüler-Gruppe aus Brandenburg, Deutschland
- Groupe Islamique Armé (GIA, Bewaffnete Islamische Gruppe) - radikale islamistische Gruppe in Algerien
- inklusive der Splittergruppe Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC, Salafisten-Gruppe für Predigt und Kampf)
- Kameradschaft Süd - neonazistische Gruppierung in Bayern, Deutschland
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich sind kriminelle Zusammenschlüsse samt Strafandrohung bis zu drei Jahren in § 278 StGB definiert und unternehmensähnliche kriminelle Organisationen in § 278a StGB mit bis zu fünf Jahre währender Haft gesondert geregelt.
Strafmaß: In Österreich regelt § 278c StGB die terroristischen Straftaten. Das für die Einzeltaten geregelte Strafmaß erhöht sich um die Hälfte, jedoch auf höchstens zwanzig Jahre. § 278d StGB sieht auch Strafen für die Terrorismusfinanzierung vor. Eine Tat gilt in der Alpenrepublik nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten gerichtet ist.
[Bearbeiten] Vereinigungen nach Definition der EU
Bei der sogenannten "EU-Terrorliste" handelt es sich um eine Überarbeitung vom 29. Mai 2006 vom Beschluss des Rates vom 2. Mai 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 280/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/231/CFSP. Nach diesem Beschluß (2006/380/CFSP)[4] werden bei folgenden 48 Gruppen/Organisationen terroristische Umtriebe gesehen:
- Abu Nidal Organisation (ANO, auch Fatah-Revolutionsrat, Arabische Revolutionäre Brigaden, Schwarzer September oder Revolutionäre Organisation der Sozialistischen Moslems) - militante Abspaltung der PLO
- Autodefensas Unidas de Colombia (AUC, Vereinte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien) - kolumbianischer Dachverband rechtsgerichteter paramilitärischer Gruppen
- al-Aksa-Märtyrerbrigaden - der al-Fatah nahestehende palästinensische Organisation
- al-Aqsa e.V.
- Babbar Khalsa - militante sikistische Organisation indischen Ursprungs
- Brigata XX Luglio (Brigade 20. Juli) - italienische Gruppe
- Cellula Contro Capitale, Carcere i suoi Carcerieri e le sue Celle (CCCCC - Einheit gegen das Kapital, das Gefängnis, die Schließer und ihre Zellen) - itaienische Gruppe
- Kommunistische Partei der Philippinen inklusive der New People's Army - Philippinische kommunistische Partei inklusive ihrer Guerillaorganisation
- Continuity Irish Republican Army (CIRA) - irische Untergrundorganisation
- Cooperativa Artigiana Fuoco ed Affini - Occasionalmente Spettacolare (Kunsthandwerker-Genossenschaft Feuer u. ä. — gelegentlich spektakulär) - italienische Gruppe
- Dekati Evdomi Noemvri (Revolutionäre Organisation 17. November) - marxistische, nationalistische Organisation in Griechenland
- Devrimci Halk Kurtuluş Partisi/Cephesi (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) - militante marxistisch-leninistische Organisation in der Türkei
- al-Dschamaʿa al-islamiyya (IG, Islamische Gruppe) - militante ägyptische islamistische Bewegung
- Ejército de Liberación Nacional (Nationale Befreiungsarmee) - kolumbianische, marxistisch orientierte Guerillabewegung
- Euskadi Ta Askatasuna (E.T.A. Baskisches Vaterland und Freiheit) inklusive der Organisationen K.a.s., Xaki, Ekin, Jarrai-Haika-Segi, Gestoras pro-amnistía, Askatasuna, Batasuna (alias Herri Batasuna, alias Euskal Herritarrok - baskische Untergrundorganisation
- Epanastatiki Pirines (Revolutionäre Zellen) - links-politische militante Gruppe in Griechenland
- Federazione Anarchica Informale (F.A.I. Informelle anarchistische Föderation) - italienische Gruppe
- Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC, Revolutionäre Armee von Kolumbien) - kolumbianische, linksgerichtete Guerillabewegung
- Front der Vorkämpfer für den großen Islamischen Osten (İslami Büyük Doğu Akıncılar Cephesi, İBDA-C, auch Front islamique des combattants du Grand Orient) - türkische militant-islamische Organisation
- Grupos de Resistencia Antifascista Primero de Octubre - (G.R.A.P.O., Gruppen des antifaschistischen Widerstands des 1. Oktober) militärische Arm der spanischen kommunistischen Partei Partido Comunista de España (reconstituido)
- Hamas (inklusive Hamas-Izz und Izz ad-Din al-Qassam-Brigaden)
- Hisbollah-Mudschaheddin (en) (HM) - terroristische Gruppe in Kaschmir
- Holy Land Foundation for Relief and Development (en) (Stiftung für Hilfe und Entwicklung im Heiligen Land) - pro-palästinensischer Wohlfahrtsverein in den USA
- International Sikh Youth Federation (ISYF, Internationaler Sikh-Jugendverband)
- Kach und Kahane Chai - rassistische, jüdische Organisationen in Israel
- Khalistan Zindabad Force (en) (KZF) - militante sikistische Organisation in Indien
- Liberation Tigers of Tamil Eelam - militärische Organisation in Sri Lanka
- Loyalist Volunteer Force - paramilitärische Gruppierung in Nordirland
- Modjahedin-e Khalq (MEK, Volksmudschaheddin von Iran, auch Nationale Befreiungsarmee Iran (NLA für National Liberation Army), Islamisch-Iranischer Studentenverband) - militante iranische Oppositionsbewegung
- Nucleo di Iniziativa Proletaria Rivoluzionaria (Einheit „Revolutionär-proletarische Initiative“) - Italien
- Nuclei Armati per il Comunismo (Bewaffnete Einheiten für den Kommunismus)
- Nuclei di Iniziativa Proletaria (Einheiten für proletarische Initiative)
- Nuclei Territoriali Antimperialisti (NTA, Anti-imperialistische territoriale Einheiten)
- Ōmu Shinrikyō (auch "Aum Sekte")- japanische Sekte
- Orange Volunteers (en) (OV) - paramilitärische Gruppe in Nordirland
- Palästinensische Befreiungsfront (PLF) - militante palästinensische Gruppe
- Palestinian Islamic Jihad (PIJ) - militante palästinensische Gruppe
- Partiya Karkerên Kurdistan (PKK, Kurdische Arbeiterpartei inklusive der Nachfolgeorganisationen KADEK und Kongra-Gel) - vorwiegend kurdisch-nationalistische Organisation, die ihren Ursprung in der Türkei hat
- Real Irish Republican Army oder Real IRA - irische republikanische paramilitärische Organisation
- Red Hand Defenders (en) (RHD) - extremistische Gruppe in Nordirland
- Rote Brigaden für die Errichtung der kommunistisch kämpfenden Partei (Abspaltung der Rote Brigaden) militante linke Organisation in Italien
- Sendero Luminoso (SL, Leuchtender Pfad) - peruanische maoistische Gruppierung
- Solidarietà Internazionale (Internationale Solidarität) - italienische Organisation
- Stichting Al Aqsa (Al-Aksa-Stiftung, auch Stichting Al Aqsa Nederland oder Al Aqsa Nederland)
- al-Takfir und al-Hijra
- Ulster Defence Association/Ulster Freedom Fighters (UDA/UFF, Ulster Schutzvereinigung/-Freiheitskämpfer) - protestantische paramilitärische Untergrundbewegung Nordirlands
- Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) - marxistisch-leninistische, militante Palästinenserorganisation
- Volksfront zur Befreiung Palästinas-Generalkommando (PFLP-GC) - Abspaltung der Volksfront zur Befreiung Palästinas
[Bearbeiten] Vereinigungen nach Definition der Vereinten Nationen
Die UN hat bisher (Stand Juli 2006) keine allgemeine Liste von Terrororganisationen herausgegeben. Es wurde jedoch basierend auf Kapitel VII der UN-Charta die Resolution Nr. 1267 sowie eine Folgeresolution verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet gegenüber Individuen oder Organisationen die mit al-Qaida oder den Taliban in Verbindung stehen Sanktionen durchzusetzen. Diese beinhalten das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern, ein Ein- und Durchreiseverbot sowie das Unterbinden von Finanzaktionen. Dafür hat die UN eine Liste der betroffenen Personen und Gruppen herausgegeben.[5]
Es folgt eine unvollständige Aufzählung nur einiger bekannterer Gruppen dieser Liste:
- Abu Sayyaf
- Islamische Armee Aden (en)
- al-Dschamaʿa al-islamiyya
- al-Dschamaʿa al-Tauhid wal-Dschihad oder irakische al-Quaida (en)
- al-Qaida
- Ansar al-Islam
- al-Dschihad (en)
- Global Relief Foundation (en)
- Groupe Islamique Armé
- Jemaah Islamiyah
- Laschkar e-Dschhangvi (en)
- Laschkar e-Taiba persisch islamistische Gruppe in Kaschmir
- Libysche Islamische Kampfgruppe (en)
- Marokkanische Islamische Kampfgruppe (en)
- Taliban
- Salafisten-Gruppe für Predigt und Kampf
[Bearbeiten] Selbstbeobachtung
Die Mitglieder einer Terrororganisation sehen sich im Allgemeinen nicht als Terroristen, sondern halten ihre Mittel für legitim – beispielsweise als Vollstrecker der Staatsgewalt, als Freiheitskämpfer oder als Teil einer Widerstandsbewegung. Auch Staaten und staatliche Organisationen können in Form von Staatsterrorismus Terror ausüben.
[Bearbeiten] Siehe auch
Revolte, Widerstand gegen die Staatsgewalt
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Allgemein
- Österreichisches Strafgesetzbuch
- Kommentar mit vielen Quellen
- Europa gegen den Terror zeitliche Entwicklung der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen
[Bearbeiten] Einzelne terroristische Vereinigungen
- al-Aqsa e.V.: Kurzbeschreibung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden Württemberg
- Nuclei Territoriali Antimperialisti: Kurzbeschreibung des Overseas Security Advisory Council (englisch)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ a b Universität Neusüdwales: What is ‘terrorism’? Problems of legal definition 2004
- ↑ Universität von Oklahoma: International Law: Blaming Big Brother: Holding States Accountable for the Devastation of Terrorism 2003
- ↑ a b verfassungsschutz.de: Verfassungsschutzbericht 2005
- ↑ europa.eu: EU-Liste der Terrororganisationen vom 29. Mai 2006 26. Juli 2006
- ↑ un.org: UN-Liste der Individuen und Organisationen, welche den Taliban oder al-Quaida nahe stehen 4. Oktober 2006
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