Bayerischer Gemeindetag
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Der Bayerische Gemeindetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören 2000 kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte, 314 Verwaltungsgemeinschaften, 197 Zweckverbände sowie 34 kommunal beherrschte juristische Personen an.
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[Bearbeiten] Geschichte
Um eigene Interessen besser vertreten zu können, schlossen sich am 25. Februar 1912 im oberbayerischen Kolbermoor 56 Gemeinden zum "Verband der Landgemeinden des Königreichs Bayern" zusammen. 1914 hatte der Verband fast die Hälfte der 7940 bayerischen Landgemeinden als Mitglieder.
Erst nach Sturz der Monarchie 1918 anerkannte am 11. Januar 1919 das Bayerische Staatsministerium des Innern den Verband als gemeinsame Interessenvertretung der bayerischen Landgemeinden.
Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Verband der Landgemeinden nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits durch das "Gesetz über den Deutschen Gemeindetag" vom 15. Dezember 1933 zum 1. Mai 1934 aufgelöst und in die "Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags" überführt, der ein Zwangszusammenschluss aller deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der NS-Aufsicht.
Die Wiederbegründung des Verbandes der Landgemeinden nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1947, wobei 1948 die Satzung in Kraft trat. Nach Verabschiedung der Bayerischen Gemeindeordnung wurde am 12. Juni 1954 dem Verband als "Bayerischer Gemeindetag" die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Bayerische Staatsministerium des Innern verliehen.
[Bearbeiten] Aufgaben
Der Bayerische Gemeindetag sieht sich als Sprecher der Gemeinden und hat sich daher folgende Ziele gesetzt:
- Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder nach außen, insbesondere gegenüber der Staatsregierung und Landtag;
- Bündelung der kommunalen Interessen;
- Wahrnehmung des Anhörungsrechts bei der Gesetzgebung in allen kommunalen Angelegenheiten
- Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der Vorschriften auf die kommunale Ebene im Rahmen der Konsultation;
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
Nach innen will der Bayerische Gemeindetag
- seine Mitglieder beraten und informieren;
- seine Mitglieder in allen rechtlichen, organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten beraten;
- seinen Mitglieder Rechtsschutz vermitteln;
[Bearbeiten] Mitgliedschaften
Der Bayerische Gemeindetag entsendet Vertreter in fast 60 Institutionen und Organisationen.
Beispiele hierzu:
- Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks;
- Landespersonalausschuss;
- Sparkassenverband Bayern;
- Versicherungskammer Bayern;
- Anstalt für kommunale Datenverarbeitung;
Daneben ist der Bayerische Gemeindetag auch unmittelbares Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund.
[Bearbeiten] Organe
Nach seiner Satzung kennte der Bayerische Gemeindetag als Organe:
- Landesversammlung
- Präsidium
- Landesausschuss
[Bearbeiten] Landesversammlung
Die Landesversammlung ist das höchste Organ des Bayerischen Gemeindetages. Er bestimmt die Leitlinien der Verbandspolitik und wählt den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten und den Landesschatzmeister.
[Bearbeiten] Präsidium
Das Präsidium hat neben der Leitung des Gemeindetages vor allem als Aufgabe, gemeinsam mit dem Landesausschuss zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.
[Bearbeiten] Landesausschuss
Der Landesausschuss tritt zwischen den Tagungen der Landesversammlung zusammen und hat als Aufgabe, gemeinsam mit dem Präsidium zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.
[Bearbeiten] Geschäftstelle
Der Bayerische Gemeindetag hat in München eine Geschäftsstelle, die vom Direktor des Bayerischen Gemeindetags geleitet wird. Sie ist in 11 Referate gegliedert.
Seine Aufgaben sind
- Vollzug der Beschlüsse seiner Organe;
- Erledigung der laufenden Angelegenheiten;
- Zentrale Anlaufstelle für die Mitglieder;
- die Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlußorgane;
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
Die Geschäftstelle des Bayerischen Gemeindetages hat seine Räumlichkeiten in München, Dreschstr. 8.
Daneben unterhält der Bayerische Gemeindetag zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" bei der Europäischen Union in Brüssel.
[Bearbeiten] Weblinks
Bayerischer Gemeindetag | Bayerischer Städtetag | Bayerischer Landkreistag | Verband der bayerischen Bezirke