Beirat
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Ein Beirat ist ein dauerhaft bestehendes Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen.
Im Gegensatz zu den ständigen Beiräten sind Kommissionen (z.B. Enquete-Kommissionen des Bundestags) meist Beratungsgremien, die nur für eine begrenzte Zeit agieren.
Beirat ist auch die Bezeichnung für ein Mitglied eines Beirats.
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[Bearbeiten] Funktion und Unterscheidung
Beiräte dienen
- der Beteiligung der Betroffenen („Stakeholder“) (z. B. Elternbeirat, Ortsbeirat)
- der Nutzung externen Sachverstandes (z. B. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen)
- der öffentlichen Dokumentation, dass Themen/Betroffene von der jeweiligen Organisation als wichtig empfunden werden und
- ehren diejenigen, die in die Beiräte berufen werden
Beiräte werden von Institutionen und Organisationen aller Art genutzt:
- Parlamente und Regierungen
- Verwaltungen und Behörden
- Vereine und Verbände
- Unternehmen
Die Beiräte (im Sinne von Mitglied des Beirats) werden meist benannt, können aber auch gewählt werden. Sie können ehrenamtlich oder gegen Entgelt tätig sein.
[Bearbeiten] Gesetzliche geregelte Beiräte
Eine Reihe von Beiräten sind aufgrund von Gesetzen gebildet worden. Beispiele sind:
- Ausländerbeirat
- Elternbeirat
- Ortsbeirat
- Beirat einer GmbH (nach den Regelungen für den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft)
Beiräte staatlicher Institutionen dienen häufig dazu, die Interessen betroffener Bürger zu vertreten, beispielsweise Schulbeiräte oder Sicherheitsbeiräte. Die Mitgliedschaft in solchen Beiräten ist meist ehrenamtlich.
Ebenfalls auf gesetzlicher Basis werden gemäß Wohnungseigentumsgesetz Verwaltungsbeiräte zur Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet.
[Bearbeiten] Wissenschaftliche Beiräte
Im Auftrag von Hochschulen, Forschungsprojekten, Regierungen oder Parlamenten werden oftmals wissenschaftliche Beiräte berufen. Diese dienen der wissenschaftlichen Evaluation der Ergebnisse und der Beratung der Entscheidungsträger. Beispiele sind:
- Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen
- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
- Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
[Bearbeiten] Sonstige Beiräte
Insbesondere in Vereinen, Verbänden und Unternehmen werden oft Beiräte auf freiwilliger Basis geschaffen. Die Befugnisse eines Beirats können in der Satzung frei definiert werden und sind im Gegensatz zum Aufsichtsrat nicht gesetzlich normiert. Ein Beispiel, wo ein Beirat auch als Kontrollinstrument verwendet wird, ist die Kommanditgesellschaft, etwa bei geschlossenen Fonds. Bei dieser besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats. Gleichwohl wenden die Gerichte Aktienrecht bei der Beiratshaftung häufig analog an.
[Bearbeiten] Kritik
Kritiker von Unternehmensbeiräten kritisieren folgende Aspekte:
- Beiräte von Unternehmen wachsen besonders oft nach Fusionen. Überflüssig gewordene Aufsichtsräte werden dann durch den Beirat weiter an das neue Unternehmen gebunden.
- Die Praxis vieler großer Unternehmen, Beiräte zu beschäftigen, die hauptsächlich aus Politikern bestehen, steht in der Kritik, eine Form des Lobbyismus bzw. der versteckten Einflussnahme auf politische Entscheidungen zu sein.
- Banken, Finanzdienstleister, Stromversorger und Versicherer unterhalten große Beiräte. Hier ist die Präsenz von Vertretern aus der Politik besonders auffällig.