Bestallung
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Bestallung ist
- die Einsetzung einer Person in ein Amt
- im Justizwesen zum gesetzlichen Vormund, Treuhänder, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger usw.
- im Medizinwesen ist die staatliche Berufszulassung gemeint, beispielsweise zum Arzt, Zahnarzt, Psychologischen Psychotherapeuten oder Apotheker (Approbation). In der Zeit des NS-Regimes wurde der Begriff "Bestallung" wegen der deutschsprachigen Herkunft in dieser Bedeutung bevorzugt verwendet.
- im ehemaligen deutschen Militärwesen die Beförderung eines Soldaten in die Ranggruppe der Portepeeunteroffiziere (Feldwebel), ausgesprochen durch den Kommandeur des Regiments, der Brigade oder der Division (im Unterschied zum vom Staatsoberhaupt ausgestellten Offizierspatent).
- und die Urkunde über eine solche Amtseinsetzung.
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