Bildungssystem der DDR
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Das Bildungssystem der DDR entstand Ende der 1940er Jahre in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und wurde zweimal grundlegend reformiert, Mitte der 1950er Jahre und 1965 durch das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“, das Inhalt und Organisation des DDR-Bildungswesens bis zum Ende der DDR bestimmte.
Bereits in seinen Ansätzen brach das DDR-Bildungssystem grundlegend mit der bis dahin existierenden Struktur der Volksschulen und weiterführenden Schulen und distanzierte sich somit deutlich vom auf bundesdeutscher Seite bis in die 1960er Jahre existierenden Bildungssystem. Ausgehend vom reformpädagogischen Modell der Einheitsschule, welches sich in den 1920er Jahren entwickelte, stand im Zentrum der Bildung die allgemeinbildende Polytechnische Oberschule (POS), die alle Klassen von der 1. bis zur 10. unter einem Dach vereinte und einen naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt setzte.
Das Bildungsmonopol lag in der DDR beim Staat. Es gab keine staatlich anerkannten privaten Schulen. Verantwortlich für die Gestaltung des in der gesamten DDR einheitlichen Bildungssystems war das Ministerium für Volksbildung, die Richtlinien der Bildungspolitik wurden vom Zentralkomitee der SED festgelegt. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 Margot Honecker.
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[Bearbeiten] Bildungsziele
Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.
Bereits die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der bereits frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.
Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet.
Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das „gesellschaftliche Engagement“ der Schüler, die Verpflichtung zu einem längeren Dienst in der NVA der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder gar der SED entscheidend.
[Bearbeiten] Struktur des Bildungssystems
Mit der letzten großen Novellierung 1965 und den Umstrukturierungen in den 1970er Jahren bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zur deutschen Wiedervereinigung und stellte sich folgendermaßen dar:
[Bearbeiten] Kindergarten
Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht. Die Bildung im Kindergarten enthielt aber auch bereits staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus.
[Bearbeiten] Polytechnische Oberschule
Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten.
Die POS gliederte sich bis Anfang der 1970er Jahre in drei Stufen, die Unterstufe (1.-3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrerinnen vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.-6. Klasse), in der in der 5. Klasse der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer erheblich erweitert wurde, und die Oberstufe (7.-10. Klasse), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte. Die Unterscheidung wurde ab Mitte der 70er Jahre in Unterstufe (1.-4. Klasse) und Oberstufe (5.-10. Klasse) geändert. Die Bezeichnung Mittelstufe war dann nicht mehr relevant.
Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden 2-5 mündlichen Prüfungen beendet. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (Abschlussmerkmal FH). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem sogenannten Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Teilfacharbeiterzeugnis.
Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.
[Bearbeiten] Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur
An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1984 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen. Für eine Zulassung waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die Tätigkeit der Eltern maßgebend, eine Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier von Vorteil. Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen so genannten Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt.
Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter, um die Hochschulreife zu erlangen, die allerdings nur für wenige Studienrichtungen galt. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.
Mit Abitur oder Hochschulreife konnte man ein Studium beginnen. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Während des Studiums gab es keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines 5-wöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz - wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung - vorhanden.
Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z.B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger/ Krankenschwester).
[Bearbeiten] Sonderschule
Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft gebildet und erzogen wurden. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder.
Darüberhinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.
[Bearbeiten] Spezialschulen
Zur Elitenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik oder alte oder neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neusprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).
Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialschulen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Richtung oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.
[Bearbeiten] Die Entwicklung des „sozialistischen Bildungssystems“ der DDR
[Bearbeiten] Der Aufbau der Schulen in der SBZ
Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71% ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.
Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der "Roten Fahne", des Zentralorgans der KPD.
Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen.
[Bearbeiten] Neulehrer
Grundlegendes Anliegen in der SBZ war eine neue Lehrerschaft, die man aus den demokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz rekrutieren wollte und die die nötige allgemeine Ausbildung besitzen sollte, um in den Volkschulen und an den weiterführenden Bildungseinrichtungen unterrichten zu können. Bei der Einstellung von Neulehrern sollten vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaßen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden gelegentlich auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt, die den Schulalltag jedoch nicht prägten. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre bildeten bis in die 1980er Jahre einen wesentlichen Teil der DDR-Lehrerschaft.
[Bearbeiten] Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen
Im Mai und Juni 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Dieses Gesetz ist insofern bedeutend, weil es wegweisend für die folgenden 20 Jahre war und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hineinreichte. Das Gesetz war der Ausgangspunkt zur Umgestaltung des gesamten Bildungssystems in der SBZ. Der Wortlaut des Gesetzes war maßgeblich von demokratischen Grundgedanken der Nachkriegszeit geprägt. Auch die fachlichen Diskussionen vor und nach der Verabschiedung des Gesetzes waren – auch nach heutigen Maßstäben – in weiten Teilen demokratisch. Des Weiteren wurden die Bestrebungen nach gleichen Bildungschancen für alle deutlich. Mit der Einführung einer achtjährigen Grundschule vollzog man eine Abkehr von der bisher üblichen und in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzten frühen und für alle Schüler verbindlichen Leistungsauslese in die einzelnen Schultypen.
Im einzelnen formulierte das Gesetz folgende Grundstrukturen:
- Der Kindergarten hatte die Aufgabe, die Kinder zur Schulreife zu bringen.
- Mit dem 6. Lebensjahr begann die achtjährige Grundschule für alle Kinder.
- Im Anschluss folgte eine 2-5-jährige Berufs-, Fach- oder Oberschule als Oberstufe, die ebenfalls für alle Schüler Pflicht war.
- Die Hochschulen und Universitäten waren die höchste Stufe. Für sie wurde ein gesondertes Gesetz erlassen und sie unterstanden dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen.
Bemerkenswert ist hierbei, dass bereits bei der Erziehung der 3- bis 6-jährigen ein gesetzlich verankertes Ziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formuliert wurde. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach „unten“ hin ausgedehnt. Man kann sagen, dass bei der Strukturierung des Bildungssystems auch wirtschaftliche Aspekte wie ein erhöhter Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften eine maßgebliche Rolle spielten.
Folgende Schulgesetze waren in der DDR wirksam:
- Schulpflichtgesetz der DDR: Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950 – 2. Dezember 1959;
- 1. Schulgesetz der DDR: Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 – 25. Februar 1965;
- 2. Schulgesetz der DDR: Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 – bis zum In-Kraft-Treten der Schulgesetze der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1991/1992.
[Bearbeiten] Noten und Abschlüsse
In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:
- 1 = sehr gut
- 2 = gut
- 3 = befriedigend
- 4 = genügend
- 5 = ungenügend
Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 auf dem Endjahreszeugnis schloss die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.
Alle Zeugnisse wurden bis Ende der 1970er Jahre in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen, später wurde dieses durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt.
Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigend bestanden, Bestanden, Nicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessingmedaille in Gold (alle Fächer mit Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.
[Bearbeiten] Unterrichtstage und Ferien
Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Längerer Unterricht mit zusätzlich ein bis zwei Unterrichtsstunden (7. und 8. Stunde) an einigen Wochentagen begann ab der 7. Klasse, sie wurden meist für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache genutzt, der nicht obligatorisch war. Häufig begann in den höheren Klassen der Unterricht auch schon zur "nullten" Stunde, also ggf. schon um 7 Uhr oder früher.
Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:
- eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
- die Tage zwischen Weihnachten und Jahreswechsel (der Unterricht begann am ersten Werktag nach dem 1. Januar, wenn dieser nicht auf einen Sonnabend fiel)
- drei Wochen Winterferien (Februar)
- eine Woche Frühlingsferien (Mai)
- acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag war der erste Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres
Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Lang, Frankfurt am Main [u.a.] 2000. ISBN 3-631-36445-8
- Christoph Führ (Hrsg.): Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer. Beck, München 1998. (Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 6, Teilbd. 2) ISBN 3-406-42931-9
- Gert Geißler, Ulrich Wiegmann: Schule und Erziehung in der DDR. Studien und Dokumente. Luchterhand, Neuwied 1995. ISBN 3-472-02258-2
- Hubert Hettwer, 1976: “Das Bildungswesen in der DDR - Strukturelle und inhaltliche Entwicklung seit 1945”, Kiepenheuer & Witsch Köln ISBN 3-462-01165-0
- Freya Klier, 1990: “Lüg Vaterland - Erziehung in der DDR”, Kindler Verlag München ISBN 3-463-40134-7
- Saul B. Robinsohn, 1970: “Schulreform im gesellschaftlichen Prozeß - Ein interkultureller Vergleich, Band 1: BRD, DDR, UdSSR”, Ernst Klett Verlag Stuttgart
- Karl-Heinz Günter, 1979: “Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik”, Volk und Wissen Volkseigener Verlag Berlin
- Barbara Wellmitz, 2003: Zur Entwicklung der Körperbehindertenpädagogik in der DDR. In: Heilpädagogik online 04/03, 21-44. Online unter: www.heilpaedagogik-online.com/track.php?id=ho0403