Bord
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Der Ausdruck Bord bezeichnet
- die Oberkante eines Wasserfahrzeugs
- umgangssprachlich den Raum eines Wasserfahrzeuges, davon abgeleitet den Raum eines Luft- oder Landfahrzeuges (Freibord, an/über Bord gehen, Mann-über-Bord-Manöver u. a.)
- ein einzelnes Regalbrett oder eine Abstellfläche
- Als Bord wird in der Heraldik auch das Heroldsbild Schildesrand bezeichnet, das nicht mit dem Schildrand, der natürlichen Begrenzung des Schildes, verwechselt werden darf.
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