Buchgeld
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Buchgeld (auch Giralgeld) ist ein Begriff im Rechnungs- bzw. Bankwesen für Geld, welches nicht als Bargeld (also in Form von Scheinen oder Münzen) vorliegt, sondern als kurzfristig fälliges Guthaben auf einem Konto. Die Bezeichnung „Buchgeld“ leitet sich ab von der ursprünglichen Führung der Sichteinlagen in Kontenbüchern. Heute geschieht dies elektronisch als elektronisches Geld (E-Geld) in Computern. Buchgeld ist somit zusammen mit elektronischem Geld Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Im wesentlichen unterscheidet man bei Buchgeld zwischen Sichteinlagen (Kontoguthaben) und Krediten (z. B. Überziehungskredite).
[Bearbeiten] Entstehung und Verwendung
Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch das Erteilen von Krediten der Bank. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.
Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld Zahlungsmittel geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge, bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zu Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist. Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.
[Bearbeiten] Bewertung
Im Vergleich zu Bargeld weist Buchgeld ein deutlich geringeres Verlust- und Diebstahlrisiko auf. Außerdem entfällt das Risiko, gefälschte Banknoten zu erhalten. Des Weiteren ist im Gegensatz zum Bargeld eine Verzinsung möglich.
Ein grundlegender Nachteil von Buchgeld ist seine begrenzte Funktion als Zahlungsmittel. Zwar können manche Formen von Buchgeld (v. a. über Debit- und Kreditkarten) in vielen Geschäften für Transaktionen verwendet werden, allerdings sind sie kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ein weiterer Nachteil von Buchgeld besteht in der fehlenden anonymen Verwendbarkeit.
Bezogen auf seine Transaktionskosten ist keine grundsätzliche Aussage zu machen. Viele Buchgeldformen unterliegen Aufbewahrungskosten in Form von Depotgebühren. Andererseits weist auch Bargeld Transaktionskosten auf, da man einerseits zu seiner sicheren Lagerung beispielsweise einen Tresor benötigt und da Bargeld (insbesondere Münzen) andererseits aufgrund seines Gewichts und Umfangs schwerer zu transportieren ist als Buchgeld. Außerdem erfolgt bei Bargeld keine Verzinsung.