Bundesdistrikt
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Ein Bundesdistrikt (engl. Federal District, span./port. Distrito Federal) ist ein Teil der Fläche eines föderativen Staates, der keiner Regional-Regierung der sogenannten Gliedstaaten (z. B. eines Bundeslandes/-staates, einer Provinz, eines Bezirks oder eines Kreises innerhalb des Gesamtstaats), sondern direkt der Staatsregierung selbst unterstellt ist. Im Bundesdistrikt eines Staates befindet sich meist die Hauptstadt des selbigen, und dies wurde in den meisten Fällen aus folgenden Gründen gemacht:
- Die Hauptstadt des Staates hat eine Sonderfunktion und diese sollte durch die Abgrenzung gegenüber den "normalen" Gliedstaaten des Gesamtstaates hervorgehoben werden.
- Kein Gliedstaat des Staates sollte einen Vor- oder Nachteil (im Wettbewerb und/oder im Bezug auf Fördermittel) haben, nur weil es die Hauptstadt des Staates enthält.
- Die Hauptstadt sollte zu allen anderen Gliedstaaten in politischer Hinsicht ein neutrales Verhältnis haben, und kein Gliedstaat sollte die Möglichkeit bekommen, direkt in die Staatspolitik einzugreifen.
Staaten mit Bundesdistrikt und den darin liegenden Städten sind zum Beispiel:
- Argentinien - Buenos Aires im Distrito Federal de Argentinia
- Brasilien - Brasília im Distrito Federal do Brasil
- Mexiko - Mexiko-Stadt (Ciudad de México) in México D.F.
- Mongolei - Ulaanbaatar
- Nigeria - Abuja im Federal Capital Territory
- USA - Washington (D.C.) im District of Columbia
- Venezuela - Caracas im Distrito Federal de Venezuela
Des Weiteren gibt es in verschiedenen Staaten in politischer Hinsicht abgewandelte Formen von Bundesdistrikten, z. B. mit der Bezeichnung "nationales Hauptstadtgebiet" (National Capital Territory), wo unter Umständen nur bestimmte Organe direkt der Staatsregierung unterstellt sind. Dies ist unter anderem der Fall in:
- Australien - Canberra im Australian Capital Territory
- Indien - Delhi
- Malaysia - Kuala Lumpur
- Pakistan - Islamabad
- Republik Kongo - Brazzaville
- Russland - Moskau (Sonderfall hier: neben der Hauptstadt ist außerdem Sankt Petersburg ein eigenständiges Föderationssubjekt)