Deutschlandvertrag
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Der Deutschlandvertrag (auch Generalvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 26. Mai 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Siegermächten (Frankreich, Großbritannien, USA) geschlossen wurde, aber erst 1955 in leicht abgeänderter Version in Kraft trat. Er regelte das Ende des Besatzungsstatuts in der Bundesrepublik Deutschland und gab dieser in diesem Zusammenhang die Rechte eines souveränen Staates.
Die Erlangung der Souveränität war für die Bundesrepublik im Rahmen der westdeutschen Wiederbewaffnung notwendig geworden. Deshalb war das Inkrafttreten des Vertrages mit dem Beitritt der Bundesrepublik in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) verbunden. Da der EVG-Vertrag allerdings am 30. August 1954 im französischen Parlament nicht ratifiziert wurde, konnte auch der seit 1952 vorliegende Deutschlandvertrag nicht in Kraft treten. Nach dem Scheitern musste das Vertragswerk neu verhandelt werden, da sich die Londoner Neunmächtekonferenz für einen Beitritt der Bundesrepublik zur NATO und die Bildung einer Westeuropäischen Union (WEU) entschieden und in den Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 vollzogen hatte. Da sich die Bundesrepublik unter der Führung von Konrad Adenauer (siehe Westintegration) vor dem Hintergrund des Kalten Krieges zu einem vertrauensvollen Partner der Westalliierten entwickelt hatte, waren diese bereit, in der zweiten Auflage des Deutschlandvertrages der Bundesrepublik die – in der ersten Auflage noch nicht in vollem Umfang zugestandene – Souveränität zu überantworten. Einige Alliierte Vorbehaltsrechte bestanden jedoch weiter fort.
Im zweiten Deutschlandvertrag fiel zudem der Zwang der Westbindung eines wiedervereinigten Gesamtdeutschlands weg, wegen der die erste Version stark umstritten gewesen war. Nach der Ratifizierung der Pariser Verträge trat der Deutschlandvertrag am 5. Mai 1955 in Kraft.